Nötigung durch Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn

Ein permanentes „Linksfahren“ und das dadurch verhinderte Überholtwerden kann in seltenen Fällen eine darstellen; so das OLG Köln : Diese Umstände müssten besonders sittlich verwerflich oder zu missbilligen sein, vergleichbar wäre hier das absichtliche langsam Fahren und Linksausweichen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit mäßiger Geschwindigkeit um ein Überholen zu verhindern oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Problematisch ist sicher hier das Hinterfragen der zu missbilligenden Gründe. Was tatsächlich im Kopf des linksfahrenden Hobby-Polizisten abgeht ist anhand objektiver Anhaltspunkte selten festzustellen, der Auslegung durch die Richterschaft ist Tür und Tor geöffnet. (OLG Düsseldorf 17.2.2000, AZ : 2b Ss 1/00 – 10/00 I)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.