Adhäsionsantrag kann auf Anklage Bezug nehmen

Adhäsionsanträge sind bei Gerichten unbeliebt, da Strafrichter sich plötzlich mit Zivilrecht beschäftigen müssen. Gerne versucht man dann damit zu erschrecken, dass ein gestellter nicht den formellen Anforderungen des § 404 Abs. 1 Satz 2 StPO genügt. Hiernach muss der Adhäsionsantrag unter anderem den Gegenstand und den Grund des geltend gemachten Anspruchs bestimmt bezeichnen. Unter Bezugnahme auf veraltete OLG-Rechtsprechung wird dann gerne vorgebracht, man habe einen Schriftsatz mit Beweismitteln und klarer Sachverhaltsschilderung zu fertigen.

Diese Rechtsprechung ist überholt, jedenfalls wenn der der zugrunde liegende Sachverhalt einfach und überschaubar ist: Unter solchen Umständen reicht mit dem ausdrücklich die Bezugnahme auf die in der Anklageschrift erhobenen Tatvorwürfe aus (BGH, 4 StR 368/13).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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