Cannabis-Plantage: Was kommt dabei raus, wenn man eine Hanfplantage mit 18 Pflanzen betreibt und überraschend von der Polizei aus dem Bett geholt wird, weil man noch 100 Euro aus einem Strafbefehl wegen Besitz von Betäubungsmitteln offen hat: Nichts gutes.
Im vorliegenden Fall wurde eine Semi-Professionelle Cannabis-Plantage mit ausgeklügelter Bewässerung, Beleuchtung und Belüftung betrieben, in der 18 Hanfpflanzen fleissig vor sich hin wucherten wuchsen. Das kam nicht gut an, weder bei der Polizei noch bei dem zuständigen Gericht. Gleichwohl war auch hier die Sache durchaus glimpflich zu regeln, es gab im Rahmen der hiesigen Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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