Arztstrafrecht
Strafverteidiger im Arztstrafrecht: Vertreten und Beraten durch unsre Fachanwälte für Strafrecht als echte Strafverteidiger erhalten Ärzte in unserer Kanzlei eine Rundum-Betreuung im Arztstrafrecht. Wir konzentrieren uns auf die Vorwürfe (versuchter) Tötungsdelikte, Abrechnungsbetrug sowie im BtMG & AMG.
Strafverteidiger im Arztstrafrecht im Raum Aachen
Fachanwälte für Strafrecht Ferner | 02404 92100
Arztstrafrecht
Strafverteidigung im Arztstrafrecht
Das Arztstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das sich auf die rechtlichen Regelungen und Bestimmungen konzentriert, die sich auf das Verhalten von Ärzten und medizinischem Personal beziehen. Das Arztstrafrecht bezieht sich auf die Verpflichtungen, die Ärzte haben, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Patienten zu schützen und die professionellen Standards einzuhalten.
Es gibt eine Reihe von speziellen Straftatbeständen im Arztstrafrecht, die speziell auf das Fehlverhalten von Ärzten und medizinischem Personal zugeschnitten sind. Einige dieser Straftatbestände umfassen die fahrlässige Tötung oder Körperverletzung eines Patienten, den Einsatz von nicht zugelassenen Medikamenten oder Behandlungen, den Missbrauch von verschreibungspflichtigen Medikamenten und das Verletzen der ärztlichen Schweigepflicht.
Eine der wichtigsten Bestimmungen mit potenziellen Sanktionen für Ärzte ist neben dem Strafrecht das Berufsrecht. Ärzte müssen sich an eine Vielzahl von berufsethischen Standards und Verhaltensregeln halten, die von ihren Fachverbänden und medizinischen Organisationen aufgestellt werden. Verstöße gegen das Berufsrecht können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich des Verlustes der Berufszulassung.+
Ein weiterer wichtiger Straftatbestand im Arztstrafrecht ist der Betrug. Ärzte und medizinisches Personal, die betrügerische oder unethische Praktiken ausüben, um medizinische Leistungen abzurechnen oder finanziellen Vorteil zu erlangen, können sich strafbar machen. Dazu gehören insbesondere Fälle von Abrechnungsbetrug, bei denen medizinische Leistungen, die nie erbracht wurden, in Rechnung gestellt werden.
Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht
- Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
- Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
- Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
- Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
- Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
- Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Abrechnungsbetrug
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bezieht sich auf das unethische oder illegale Verhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, medizinische Leistungen oder Behandlungen falsch abzurechnen oder überhöhte Rechnungen an Krankenkassen oder andere Versicherungsträger zu stellen. Durch dieses Verhalten entsteht dem Staat und anderen Versicherungsträgern ein finanzieller Schaden, da sie für Leistungen bezahlen, die entweder gar nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht wurden.
Abrechnungsbetrug kann verschiedene Formen annehmen, z. B. die Fälschung von Patientenakten, die Übertreibung der Schwere einer Krankheit oder die Abrechnung von Leistungen, die gar nicht erbracht wurden.
In einigen Fällen werden Leistungen auch absichtlich unter einem falschen Code oder einer falschen Bezeichnung abgerechnet, um höhere Beträge zu erhalten. Ein weiteres Beispiel für Abrechnungsbetrug ist das sogenannte „Upcoding“, bei dem eine minderwertige Leistung als höherwertige Leistung abgerechnet wird. Dabei werden z.B. einfache Untersuchungen als komplexe Leistungen deklariert, um einen höheren Betrag abrechnen zu können.
Rechtsanwalt für Arztstrafrecht
Arztstrafrecht in Aachen: Unsere Strafverteidiger-Kanzlei vertritt Sie umfassend im gesamten Arztstrafrecht, so insbesondere zu den Themenkomplexen:
- Abrechnungsbetrug und (Vertragsarzt-)Untreue
- (versuchte) Tötungsdelikte
- (fahrlässige) Körperverletzungsdelikte
- Sterbehilfe und unterlassene Hilfeleistung
- Umgang mit der Schweigepflicht
- Organtransplantation und Organvergabe
- Schwangerschaftsabbruch
- Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln
- Korruption im Gesundheitswesen
- Sexuelle Belästigung
Ich berate und verteidige Ärzte speziell im Bereich des Vorwurfs (versuchter) Tötungsdelikte – zu meinen Mandanten gehören Chefärzte, Oberärzte und Radiologen. Als Strafverteidiger ergänze ich bestehende Teams aus dem zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht und bin in solch interprofessioneller Zusammenarbeit erfahren.
News zum Arztstrafrecht
- Betrug durch Apotheker bei Belieferung durch DritteDas Landgericht Nürnberg-Fürth (12 Qs 65/22) hat entschieden, dass sich ein Apotheker wegen Betruges strafbar macht, wenn er die gegenüber den Krankenkassen geltend gemachte Belieferung nicht ausführt, sondern allein beim Großhandel bestellt, diesen bezahlt und die Rezepte bearbeitet, die Auslieferung der Arzneimittel aber durch einen Dritten, der nicht Bote ist, vornehmen lässt. Hier ist das…
- Arzneimittel im Sinne des AMGDie Frage, wann ein Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzs (AMG) vorliegt, hat mitunter strafrechtlicher Relevanz. Dabei unterscheidet das Gesetz, entsprechend § 2 Abs. 1 AMG sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die entweder zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung…
- Sexueller Missbrauch im BehandlungsverhältnisDas Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 60/22, hebt hervor, dass es sich bei dem von § 174c Abs. 1 StGB vorausgesetzten Missbrauch des Beratungsverhältnisses um ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal handelt, dem eine eigenständige Bedeutung zukommt. Tags: Sexueller Missbrauch
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit DopingmittelnEntsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b AntiDopG macht sich strafbar, wer entgegen § 2 Abs. 1 AntiDopG mit Dopingmitteln gewerbsmäßig Handel treibt. Durch § 2 Abs. 1 Nr. 2 AntiDopG ist es dabei verboten, mit einem Dopingmittel, das ein in der Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19.…
- Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke kein strafbares HandelnDie 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück vom 12. Oktober 2021, mit der der Antrag gemäß § 98 Abs. 2 StPO auf gerichtliche Bestätigung einer Beschlagnahme eines mutmaßlich gefälschten Impfausweises zurückgewiesen wurde, verworfen. Tags: Apotheke , Beschlagnahme…
- Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3-fachen des GebührensatzesEs stellt keinen Fehlgebrauch des Ermessens dar, wenn der Arzt persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem jeweiligen Höchstsatz der Regelspanne, also dem 2,3fachen bzw. dem 1,8fachen des Gebührensatzes, abrechnet. Tags: Aussetzung , Beihilfe , Beweislast , Bundesgerichtshof , Klage , Versäumnisurteil