Das Amtsgericht Aachen (445 Ds 767/12) hat entschieden, dass im Falle der Aufbewahrung von immerhin 1388 Stück Patronenmunition, Kaliber 22 (ohne entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis und ungesichert) eine Strafe von 90 Tagessätzen angemessen ist. Das Interessante an der Sache war, dass die zugehörige Waffe bereits mehrere Jahre vorher im Zuge eines anderen Verfahrens beschlagnahmt und die gelagerte Munition letztendlich vergessen wurde.
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