Strafrecht & Waffenrecht: 90 Tagessätze für 1388 Patronen

Das (445 Ds 767/12) hat entschieden, dass im Falle der Aufbewahrung von immerhin 1388 Stück Patronenmunition, Kaliber 22 (ohne entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis und ungesichert) eine Strafe von 90 Tagessätzen angemessen ist. Das Interessante an der Sache war, dass die zugehörige bereits mehrere Jahre vorher im Zuge eines anderen Verfahrens beschlagnahmt und die gelagerte Munition letztendlich vergessen wurde.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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