Strafrecht: Drohung mit Rechtsanwalt ist keine Erpressung

Wer einem zahlungsunwilligen Geschäftspartner die Übergabe der Angelegenheit an einen Rechtsanwalt androht, begeht keine Erpressung.

Mit dieser Entscheidung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eine Geschäftsfrau frei. Sie hatte einem nicht zahlungswilligen Kunden gegenüber angekündigt, sie werde die Angelegenheit ihrem Rechtsanwalt übergeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen zahlen würde. Das OLG verdeutlichte, dass es sich bei der Androhung um ein sozialtypisches Verhalten zur Klärung von Streitigkeiten handele, das in einem Rechtsstaat so hingenommen werden müsse (OLG Karlsruhe, 1 Ss 277/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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