Stille SMS der Bundespolizei

Über 100.000 stille SMS durch Bundespolizei versendet: Heise berichtet, dass durch eine Anfrage im Bundestag bekannt geworden ist, dass sich der Einsatz stiller SMS („geheimer Pings“, oder auch „Ping SMS“) bei der Bundespolizei im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben soll. Daten von und Verfassungsschutz gibt es nicht mehr, die Antwort selber ist bisher nicht veröffentlicht und man scheint das auch nicht vorzuhaben.

Was nach viel klingt, relativiert sich allerdings relativ schnell, wenn man die Hintergründe kennt. So ist auch im Heise-Artikel zu lesen, dass sich die Daten wie Folgt aufteilen:

  • Bundespolizei: 101.117 „stille SMS“ in 50
  • Bundeskriminalamt: 44.444 „stille SMS“ in 82 Ermittlungsverfahren

Man sollte hier schon auf die Zahl der Ermittlungsverfahren achten, es geht hier nicht um massenhafte Überwachung von Teilen der Bevölkerung, sondern um eine überschaubare Anzahl von Ermittlungsverfahren. Falls man sich fragt, wie diese enorme Zahl von SMS zu Stande kommt: Regelmässig kann man mit einer einzelnen Ping-SMS nicht so wirklich viel anfangen, spannend wird es, wenn man die Dinger in zeitlichen Abläufen versendet. Dann hat man als Ermittler nämlich zumindest rudimentär-brauchbare Bewegungsmuster (zumal man die bei laufender TK-Überwachung mit den Gesprächsinhalten abgleichen kann). Diesen Einsatz kenne ich dabei nicht nur aus dem BTM-Bereich, sondern vor allem auch bei Raubtaten.

Ein weiterer Einsatzbereich von Ping-SMS zusammen mit IMSI-Catchern findet sich übrigens auch bei Cyberkriminellen etwa im Bereich , wenn man bisher nur abstrahierte Nutzer erfasst hat und beweiskräftig nachvollziehen möchte, welche real existierende Person welches Encrochat-Handy genutzt hat.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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