Stellvertretung bei Abschluss des Arbeitsvertrages

Das Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 306/19, hat klargestellt, dass nur dann, wenn der Verhandlungspartner des Arbeitnehmers bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine Willenserklärung als bevollmächtigter Vertreter zweier Gesellschaften abgegeben hat – und lediglich ungewiss ist, in wessen Namen, das heißt für welche Vertretene, der Vertreter den Vertrag abgeschlossen hat – die Auslegungsregelung des § 164 Abs. … Stellvertretung bei Abschluss des Arbeitsvertrages weiterlesen