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SPAM: Logo in Mail ist nicht zwingend SPAM

  • Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
  • Veröffentlichungsdatum 4. Februar 2018
  • Kategorien In IT-Recht & Technologierecht, Wettbewerbsrecht

Das AG Frankfurt am Main (29 C 1860/17 (81)) konnte klarstellen, dass eine Mail nicht zur wettbewerbsrechtlich unzulässigen Werbemail wird alleine weil eine grafische Signatur mit Firmenlogo enthalten ist:

Auch die am Fuß der E-Mail enthaltene Signatur der Verfügungsbeklagten stellt keine Werbung dar. Sie enthält lediglich das Logo der Beklagten, welches neben dem Namen der Verfügungsbeklagten noch deren Geschäftsbereiche ausweist und mit bunten Kreisen unterlegt ist. Die bloße Verwendung eines Logos eines Unternehmens ist gerade nicht unmittelbar darauf gerichtet, die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen zu erreichen. Hier enthält das Logo auch keinerlei Hinweise auf konkret angebotene Waren oder Dienstleistungen, die den E-Mailempfänger zu einer Inanspruchnahme des Absenders veranlassen sollten. Nichts anderes ergibt sich daraus, dass sich hinter dem Logo – unsichtbar – eine Verlinkung auf die Webseite der Verfügungsbeklagten befand. Jeder E-Mailempfänger könnte es ohne jeden zeitlichen Aufwand unterlassen, das Logo anzuklicken. Auch ein gedankliches “Aussortieren” eines werbenden Teils der Email war hierfür nicht erforderlich.

Die Entscheidung ist zu begrüssen, macht aber auch deutlich mit welchen Klagen man heutzutage rechnen muss.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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  • Schlagwörter Klage, Logo
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