Sovereign Tech Fund nimmt Arbeit auf

Inzwischen hat der Sovereign Tech Fund seine Tätigkeit aufgenommen und beginnt mit der Unterstützung von 7 Projekten:

  • openMLS
  • curl
  • OpenBGPd
  • OpenPGP.js/GopenPGP
  • WireGuard
  • Bundler/RubyGems
  • OpenSSH

Durch das mit öffentlichen Geldern geförderte Projekt sollen Entwicklung, Verbesserung und Erhaltung offener digitaler Infrastrukturen unterstützt werden. Das dortige erklärte Ziel ist die “nachhaltige Stärkung des Open-Source-Ökosystems”. Dabei möchte man sich auf Sicherheit, Stabilität, technologische Vielfalt und die Menschen hinter dem Code konzentrieren.

Die Idee ist, das Opensource-Ökosystem zu stärken, auf dem so viel an Software und inzwischen auch Gemeinwesen basiert. Man bringt es dort hervorragend auf den Punkt:

Das Open-Source-Ökosystem ist zwar unglaublich erfolgreich, aber auch zunehmend fragil. Viel mehr Menschen nutzen Open-Source-Software, als dass sie etwas zu ihr beitragen. Es ist an der Zeit, in digitale Gemeingüter, ehrenamtliche Community und das Open-Source-Ökosystem zu investieren, um die digitale Welt zu schaffen, die wir uns wünschen. 

Dabei darf nicht verkannt werden, wie viele Projekte der Digitalisierung, vor allem auch der öffentlichen Hand, auf Opensource-Produkten basieren. Man hätte hier viel früher reagieren müssen, doch spätestens seit der Log4J-Schwachstelle dürfte klar geworden sein, dass man als Gesellschaft in dem Bereich nicht immer nur nehmen kann.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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