Skype & Co.: Der Staat hört mit – dank Quellen-TKÜ

Udo Vetter hatte bereits im August berichtet, dass ihm in einem Verfahren bekannt wurde, dass bei Internettelefonaten via Skype „mitgehört“ werden könne durch Ermittlungsbehörden – wie genau, blieb aber offen. Dabei kursieren bereits seit einiger Zeit in manch „grösserer“ Sache Abhörprotokolle von eigentlich verschlüsselten Internet-Telefonaten. Nunmehr ist öffentlich bekannt, wie das funktioniert: Der Spiegel berichtet, dass eine „Quellen-TKÜ“ dafür verantwortlich ist. In diesem Fall wird eine Software auf dem Rechner von Verdächtigen installiert, die direkt auf dem Rechner das „Abhören“ von Telefonaten ermöglicht. Der Vorteil für die Behörden: Auf dem Rechner selbst, etwa wenn gezielt Audiodaten abgegriffen werden, wird eine Verschlüsselung nicht mehr vorhanden sein (jedenfalls ist mir die theoretisch denkbare Lösung, audiovisuelle Daten auch noch verschlüsselt vom PC auf ein Endgerät zu übertragen, wo es erst entschlüsselt wird, noch nicht begegnet).

Details zu der Software wären durchaus interessant, wenn etwa Audiodaten direkt „an der Karte“ abgegriffen würden, wäre ein Mitschneiden sämtlichen Audioverkehrs möglich – also auch von gehörten Musikstücken oder angesehenen Filmen. Wenn man dagegen speziell auf Clients wie Skype und Sipgate die Software zuschneidet, wäre man in der Überwachung nicht allzu flexibel – wobei es der geringere Aufwand sein dürfte, kurz und bündig „an der Soundkarte“ abzugreifen, was dort „rauskommt“. Was in dem Zusammenhang wundert ist, dass noch nicht publik wurde, dass der Staats bereits gezielt Webcams in Notebooks verwendet, um Einblicke bei Observationen zu erhalten. Aber auch das dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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