Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (15 K 1338/19 E) bei entsprechender beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abzugsfähig sein. Betroffen war ein bei einem Lizenzfußballverein angestellter Torwarttrainer.

In erster Instanz hatte das FG den Werbungskostenabzug noch mit dem Argument abgelehnt, Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug einer Tageszeitung immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.

Im Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof (VI R 24/16) dieser Argumentation nicht. Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo können danach Werbungskosten sein, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Im zweiten Rechtsgang konnte das FG nun eine entsprechende, fast ausschließliche berufliche Veranlassung feststellen. Ferner stellte es fest: Der Nachweis der nahezu ausschließlichen beruflichen Nutzung setzt keine Beweisvorsorge durch die Fertigung schriftlicher Notizen zu den analysierten Spielszenen voraus.

Auch wenn der Abzug der Sky-Abo-Kosten die Ausnahme bleiben wird, kommt eine steuerliche Berücksichtigung doch zumindest bei Arbeitnehmern im Profisport (insbesondere Fußballtrainer, Manager, sportliche Leiter u. Ä.) in Betracht. In diesen Fällen wird es in jedem Einzelfall auf die Darlegung des beruflichen Nutzens ankommen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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