Schmerzensgeld für Beleidigung auf Twitch
Auch auf Twitch gilt – wenig überraschend – das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Wer dort also beleidigt, kann rechtlich belangt werden, unabhängig davon, ob dort (nach eigener Meinung) ein „rauer Ton“ üblich ist. Das Landgericht Kiel (17 O 248/20) hatte insoweit einen durchaus spannenden Fall zu behandeln. Inhalte Anzeigen 1 Sachverhalt 2 Spieler hinreichend identifizierbar 3 Wechselseitige … Schmerzensgeld für Beleidigung auf Twitch weiterlesen
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