Schmerzensgeld für Beleidigung auf Facebook

Mal wieder durften wir uns in unserer Kanzlei um eine auf Facebook streiten: Unser Mandant wurde öffentlich beleidigt als „reudiger Strassenköter“, wobei durch amtliche Dokumente, die als Fotografien beigefügt waren, und denen der Vorname unseres Mandanten zu entnehmen war.

Beleidigung auf Facebook führt zu Schmerzensgeld

Dies genügte dem Gericht bereits, da insoweit eine Identifizierbarkeit im Gesamtbild gegeben war. Im Übrigen sah man problemlos eine Beleidigung:

Die Betitelung des Klägers als reudigen Straßenköter überschreitet die Grenze der bloßen Unhöflichkeit und bringt die Kundgabe der eigenen Missachtung des Beklagten gegenüber dem Kläger zum Ausdruck . Auch die Ausübung der nach Art. 5 Abs. 1 GG ist hiervon nicht gedeckt, da diese ihre Schranken dort findet, wo in das allgemeine im Sinne des Art . 2 GG i V.m. Art. 1 GG der betroffenen Person eingegriffen wird.

Amtsgericht Jülich

Das Gericht folgte uns darin, dass unserem Mandanten für die Äusserung „Für mich bist du nicht mehr wie ein Straßenköter und zwar ein reudiger …“ ein Schmerzensgeld zusteht, wobei das Gericht 200 Euro (zzgl. Freistellung von den vorgerichtlichen Anwaltlichen Kosten unserer Inanspruchnahme) als angemessen ansah.

Überlegen was man schreibt …

Nochmals können wir nur anraten, darüber nachzudenken, was man schreibt – eine kritische oder sachliche Auseinandersetzung muss möglich sein. Dazu gehört aber nicht, ständig jeden Konflikt öffentlich in sozialen Netzwerken auszutragen, geschweige denn hierbei diffamierende Sprache zu nutzen. Schnell gibt es, je nach den Umständen, dann ein Schmerzensgeld in empfindlicher Höhe.


Dazu auch bei uns:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.