Schlag gegen die Plattformen „Flight RCS“ und „Dstat.CC“.

Ein jüngster Ermittlungserfolg gegen Cyberkriminalität sorgte für Schlagzeilen: Zwei mutmaßliche deutsche Cyberkriminelle wurden in einer international koordinierten Operation verhaftet. Unter der Leitung der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA), vollstreckten die Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz Haftbefehle gegen die Verdächtigen. Diese werden beschuldigt, mehrere illegale Online-Plattformen betrieben zu haben.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen die Plattformen „Flight RCS“ und „Dstat.CC“. „Flight RCS“ war ein über das Clearnet zugänglicher Marktplatz, auf dem synthetische Drogen, speziell Cannabinoide, angeboten wurden. Besonders alarmierend ist, dass diese Substanzen, die oft über Vape Pens konsumiert werden, gerade bei Jugendlichen verbreitet sind und bereits zu zahlreichen Vergiftungsfällen führten.

Die zweite Plattform, „Dstat.CC“, bot sogenannte „-as-a-Service“-Dienste an, die gezielte Angriffe auf Websites und Online-Dienste ermöglichten. Diese Dienste wurden für Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Attacken genutzt, die Websites oder Server lahmlegen können. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Plattform auch Laien die Möglichkeit bot, solche Angriffe durchzuführen. Die Nutzung solcher „Stresser“-Dienste wird vermehrt in der Hacktivisten-Szene beobachtet.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden insgesamt sieben Objekte in Deutschland durchsucht, und es kam zur umfangreicher IT-Infrastruktur. Die Operation, die Teil der internationalen Initiative „Operation PowerOff“ ist, zeigt die internationale Reichweite der Strafverfolgung im Kampf gegen digitale Kriminalität. Ermittlungsbehörden in Frankreich, Griechenland, Island und den USA unterstützten die Aktion, was erneut die globale Vernetzung im Kampf gegen Cyberkriminalität unterstreicht.

Dieser Ermittlungserfolg steht exemplarisch für den zunehmenden Druck auf die Underground Economy und die effektive Kooperation der Strafverfolgungsbehörden weltweit, auch im sogenannten „Clearnet“, in dem ebenfalls illegale Aktivitäten blühen. Die sichergestellten Daten liefern nun – wieder einmal – die Grundlage für weiterführende Ermittlungen gegen weitere kriminelle Akteure und Nutzer der Plattformen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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