Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalten?

Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat nunmehr über die ersten rund 30 Beschwerden entschieden, mit denen Gefangene wegen einer behaupteten menschenunwürdigen gemeinschaftlichen Unterbringung in Justizvollzugsanstalten Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen begehren.

Hierbei hat der Senat Prozesskostenhilfe bewilligt, wenn in der gemeinschaftlichen Unterbringung der Gefangenen ein Verstoß gegen die Menschenwürde zu sehen war. Nach Auffassung des Senats kann von einer menschenwürdigen Unterbringung kaum mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 Quadratmeter Grundfläche für sich zur Verfügung standen. Unabhängig von der Zellengröße liegt ein Verstoß gegen die Menschenwürde dann vor, wenn hinsichtlich der Toilette in der Zelle kein hinreichender Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz gegeben war.

Der Höhe nach kommt eine Entschädigung von 10 Euro bis zu 30 Euro pro Tag für eine menschenunwürdige Unterbringung der hier in Rede stehenden Art in Betracht. Welcher Betrag innerhalb dieser Bandbreite im konkreten Fall angemessen ist, hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Bei dem Amtshaftungssenat des Oberlandesgerichts Hamm sind seit Ende des vergangenen Jahres insgesamt über 60 ähnlich gelagerte Fälle anhängig. Die Verfahren betreffen die Unterbringungssituation in den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede I, Bochum, Dortmund, Detmold, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Werl.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.