Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen: Finanzamt für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung schreibt wegen Kryptowährungen

Post vom Finanzamt für Steuerstrafsachen & schreibt wegen Handels mit Kryptowährungen? Seit einigen Wochen erhalten Nutzer einer bestimmten Plattform Post des für Sie zuständigen Finanzamts für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung – Hintergrund ist ein Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen eines Finanzamts bei einer konkreten Kryptohandelsplattform.

Erste Regel: Ruhig bleiben!

Wer einen solchen Brief erhält, mag sich wundern, denn es geht um Zeiträume, die teilweise bis zu 10 Jahre zurückliegen. Verfahrensrechtlich ergibt sich das Problem, dass man zur Mitwirkung, insbesondere Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen, verpflichtet ist – andererseits sich selber belastet. Finanzämter nutzen dies durchaus, vom Gesetz gewollt, auch für ihre Zwecke: Es beginnt mit einem Nachbesteuerungsverfahren und mündet dann vielleicht in einem Strafverfahren, wobei die eigene Auskunft dann herangezogen wird.

Andererseits sind diese Anschreiben der Finanzämter eine bewusst gewährte Chance, um durch ehrliche Angaben den Sachverhalt schadlos zu beenden. Leider gibt es keinen Anspruch darauf, dass von einer Strafverfolgung abgesehen wird und nach hiesiger Erfahrung wird dies ebenso am Einzelfall wie speziell der hinterzogenen Summe liegen.

Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen: Finanzamt für Steuerstrafsachen & Steuerfahndung schreibt wegen Kryptowährungen

Die vergangenen Jahre waren wild im Bereich der Kryptowährungen, viele haben auch einfach nur „herumgespielt“ und teilweise in Unkenntnis die mitunter äußerst überschaubaren Beträge nicht gemeldet. Die Finanzämter wissen das und honorieren nach hiesigem Eindruck, wenn man offen damit umgeht. Man sollte aber die Neugierde hinsichtlich weiterer Plattformen nicht unterschätzen.

Die Uhr tickt…

Die in den Schreiben genannte Frist sollte ernst genommen werden, wobei nicht wenige feststellen, gar keine brauchbaren Unterlagen aus den mitunter Jahre zurückliegenden Sachverhalten zu haben. Wenn man sich dann die Auskünfte besorgt (sofern man daran kommt), dauert dies länger als die gesetzte Frist. Bisher ist festzustellen, dass hier recht problemlos Fristverlängerungen zu erreichen sind.

Vorsicht mit einem Ignorieren: Wie immer drohen nachteilige Schätzungen mit Sicherheitszuschlägen auf Basis der bisherigen aufgefundenen Daten. Das zielgerichtete Aufarbeiten lohnt sich im Zweifelsfall.

Stichwort:


Macht eine steuerrechtliche Selbstanzeige Sinn? Jedenfalls wenn man bereits aufgefordert wurde zu erklären, ist die Luft sehr dünn, hier noch ernsthaft von einer Selbstanzeige zu sprechen, wobei man natürlich nie besondere Konstellationen in Einzelfällen ausschließen kann.

Da generell die Voraussetzungen der Selbstanzeige straff angezogen wurden, sollten diejenigen, die bisher keine Post erhalten haben und dies angehen möchten, sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Steuerrecht aufnehmen (das sind nicht wir, wir sind ausschließlich Strafverteidiger).

Ausblick: Es wird mehr werden

Dies dürfte nicht das letzte Mal gewesen sein, schon seit Längerem laufen entsprechende Sammelauskunfts- und Vorlageersuchen an Krypto-Handelsbörsen und das dürfte, mit Blick auf die nunmehr eindeutige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, mit der Tauschgeschäfte innerhalb der Haltefrist steuerbare Vorgänge sind, noch zunehmen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

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