„Rus­si­an Laun­dro­mat“: 50 Mio. Eu­ro we­gen Geld­wä­sche beschlagnahmt

Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte.

Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

Hinweis: Ich hatte bereits darauf verwiesen, dass in solchen Fällen die Einziehen ein nicht zu unterschätzender Faktor neben der eigentlichen Strafe ist und Teil der Verteidigungsstrategie sein muss

Die Staatsanwaltschaft München I geht nach ihren bisherigen Ermittlungen davon aus, dass die in hochwertige Immobilien investierten Vermögenswerte aus Erträgen von Geldwäschehandlungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Russian Laundromat stammen. Dabei handelt es sich um eine kriminelle Gruppierung um einen ehemaligen leitenden Angestellten der im Jahr 2016 von der Bankenaufsicht in Lettland abgewickelten AS Trasta Komercbanka, sowie aus dessen zahlreichen für die Taten verwendeten Briefkastengesellschaften und eigens dafür eingerichteten Bankkonten.

Verteidigung bei Geldwäsche

Beim Vorwurf Geldwäsche verteidigen unsere Strafverteidiger professionell und ruhig, vom Vorwurf bis zur .

Für das als „non-resident banking“ bezeichnete Geschäft wurden tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten und hunderte Bankkonten in Lettland im Rahmen der Tathandlungen verwendet. In den Jahren 2011 bis 2014 erwirtschaftete die Gruppierung nach derzeitigen Erkenntnissen mit den Geldwäschehandlungen über 100 Millionen US-Dollar sogenannte Schattengebühren, die im Rahmen von unzähligen Tathandlungen meist von russischen Auftraggebern erhoben wurden. Insgesamt wurden Gelder im Wert von über 22 Milliarden US-Dollar von ca. 20 russischen Banken über Banken in Moldau und Lettland transferiert.

Die Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamtes Wiesbaden kooperierte drei Jahre lang im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I eng mit Fahndern des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg, Dienstsitz Frankfurt (Oder), und spezialisierten Ermittlern der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Staatspolizei in Riga.

Quelle: Pressemitteilung des BKA

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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