Der Bundestag berät zur Zeit eine Reform des Umwelt-Strafrechts, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Zu finden ist die Angelegenheit unter der Drucksache 17/5391 und im Kern geht es um folgende nennenswerten Änderungen:
- Der Verstoß gegen behördliche Auflagen wird zunehmend unter Strafe gestellt
- Die Tatbestandsmerkmale werden ausgeweitet, so dass die Strafbarkeit früher erreicht wird (Beispiele: Bisher ist eine „Fruchschädigung“ beim §326 StGB nötig, in Zukunft reicht eine Fortpfanzungsgefährdung. Oder beim §311 StGB wo „schädigen“ durch die zufügung erheblicher Schäden ersetzt wird).
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