Reform des Umwelt-Strafrechts schreitet voran

Der Bundestag berät zur Zeit eine Reform des Umwelt-Strafrechts, die auf eine EU- zurückgeht. Zu finden ist die Angelegenheit unter der Drucksache 17/5391 und im Kern geht es um folgende nennenswerten Änderungen:

  • Der Verstoß gegen behördliche Auflagen wird zunehmend unter Strafe gestellt
  • Die Tatbestandsmerkmale werden ausgeweitet, so dass die Strafbarkeit früher erreicht wird (Beispiele: Bisher ist eine „Fruchschädigung“ beim §326 StGB nötig, in Zukunft reicht eine Fortpfanzungsgefährdung. Oder beim §311 StGB wo „schädigen“ durch die zufügung erheblicher Schäden ersetzt wird).

 

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.