Das Büro ist über Karneval vom 12.02 bis 17.02. geschlossen - Notruf erreichbar

Reform des Umwelt-Strafrechts schreitet voran

Der Bundestag berät zur Zeit eine Reform des Umwelt-Strafrechts, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht. Zu finden ist die Angelegenheit unter der Drucksache 17/5391 und im Kern geht es um folgende nennenswerten Änderungen:

  • Der Verstoß gegen behördliche Auflagen wird zunehmend unter Strafe gestellt
  • Die Tatbestandsmerkmale werden ausgeweitet, so dass die Strafbarkeit früher erreicht wird (Beispiele: Bisher ist eine „Fruchschädigung“ beim §326 StGB nötig, in Zukunft reicht eine Fortpfanzungsgefährdung. Oder beim §311 StGB wo „schädigen“ durch die zufügung erheblicher Schäden ersetzt wird).

 

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.