Unternehmen: Aushangpflichtige Gesetze?

Arbeitgeber müssen mitunter gewisse Aushänge am Arbeitsplatz vornehmen, dabei gibt es Anbieter, die die wichtigsten Regelungen als Vordrucke anbieten, die man nur noch zentral platzieren muss – von Mandanten werde ich manchmal gefragt, ob solche Ausgaben Sinn machen. Nun gibt es hierauf keine generelle Antwort: Es kommt halt drauf an. Die einzige mir bekannte relevante Vorschrift, die wirklich alle Arbeitgeber trifft, ist die Pflicht auf Unfallverhütungsvorschriften nach §138 VII SGB VII hinzuweisen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Pflichten, die aber Betriebsabhängig sind. Wenn etwa mindestens 3 Frauen beschäftigt sind, muss auf den Mutterschutz hingewiesen werden (§18 MutterschG). Wenn ein (oder mehr) im Verkauf beschäftigt ist, ist das Ladenschlussgesetz auszulegen (§21 LSchlG). Interessant ist der Aushang des AGG wenn man mehr als 5 Arbeitnehmer hat – das wird immer noch gerne vergessen. Und natürlich die jeweils einschlägigen Regelungen zum Arbeitsschutz.

Also, lohnt es sich solche Aushänge zu kaufen? Für kleinen Betriebe wohl eher selten, gleichwohl wird es nicht schaden, sich über Aushangpflichten in seinem Betrieb zu informieren.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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