Durchdachte anwaltliche Beratung für Ihr StartUp.

StartUp -Betreuung

Seit Jahren werden in unserer Kanzlei StartUps (frisch gegründete Unternehmen, die nicht mehr als zwei Jahre seit Gründung existieren) betreut, vornehmlich mit Bezug zur Softwareentwicklung. Durch unsere technologische und kreative Ausrichtung gehört zu unserem Erfahrungsschatz vom allgemeinen Webdesigern über die Agentur bis zur KI-gestützten Einordnung von Medikamenten ein breites Spektrum.

Im Jahr 2023 haben wir uns neu aufgestellt, orientiert an unserem Grundsatz, dass persönlich gearbeitet wird und transparente Kosten geboten werden, ohne Lockangebote und Fantasiepreise. Dazu gehört insbesondere keine Werbung mit (angeblich) kostenlosen Leistungen, dies ist für uns weder mit ESG-Grundsätzen noch mit dem Anspruch an einen fairen Umgang vereinbar.

Kosten der StartUp-Beratung

Sie merken es beim Lesen schon. Erstens kein krampfiges Duzen; zweitens kommt direkt das, was woanders untergeht und eigentlich doch der Punkt ist, den man als Erstes sucht: die Kosten. Und die sind einfach dargestellt, denn wir haben zwei sehr einfache Pakete für StartUps.

Bei uns bekommen Sie zum Einstieg ein klares Paket, das die wesentlichen Schritte umfasst: Erfassen des Sachverhalts, juristische Bewertung und dann Gespräche oder Stellungnahmen auf einer fundierten Basis – damit es danach zum Stundensatz weitergehen kann. Preisbildender Faktor bei uns sind dabei nicht nur die Qualität und Spezialisierung, sondern die persönliche Bearbeitung mit entsprechender Reaktionszeit und Erreichbarkeit.

Erstes Beratungspaket

Einmalig 500 Euro (zzgl. USt), danach 160 Euro / Stunde (zzgl. USt)

Wir müssen uns kennenlernen und den ersten Bedarf einschätzen, dazu gibt es direkt erste grundlegende Beratung – unser Paket für 500 Euro netto sichert einen klaren Start und ist unser Einstiegspaket für alle ersten Startup-Mandate:

  • Ersteinschätzung zu laufendem Bedarf: Bis zu 30 Minuten Vorbesprechung und bis zu weitere 30 Minuten erste Erhebung von Material
  • Persönliche Gespräche bis zu 1,5 Stunden enthalten, wahlweise per Videokonferenz, in der Kanzlei oder im eigenen Büro (außerhalb der Region Aachen mitunter zzgl. Fahrtkosten)
  • Dazu bis zu 2,5 Stunden für Erstellung von ersten, nicht abschließenden schriftlichen Stellungnahmen und Korrespondenz per Mail inklusive
  • Stundensatz 160 Euro zzgl. USt für die weitere Beratung und Vertragserstellung* bei 6-minütigen Abrechnungsschritten (kann im Einzelfall auf bis zu 100 Euro zzgl. Ust. sinken, unter Zusicherung alleiniger dauerhafter Beratungstätigkeit!)
  • Die wirklich kurze Frage zwischendurch ist nach Ermessen enthalten: Wer vereinzelt eine Frage hat, die ohne Recherche kurz zu beantworten ist, bekommt dafür grundsätzlich keine Rechnung (und wenn es doch zu viel wird, wird vorher darauf hingewiesen!)
  • *Vertragserstellung ist in diesem Stundenpreis enthalten, allerdings prinzipiell nur für Verträge mit Gegenstandswert bis 5000 Euro.
  • Im Übrigen werden auch pauschale Vereinbarungen im Einzelfall angeboten, sodass projektbezogene Beratung stattfinden kann, ohne dass man auf die Uhr sehen muss
StartUps - Rechtsanwalt Ferner

Page title

Sehr geehrte Gründerinnen und Gründer,!

Der Sprung in die Welt der Startups ist eine aufregende Reise, die mit einzigartigen rechtlichen Herausforderungen einhergeht. Als Fachanwalt für IT-Recht verstehe ich, dass Sie sich nicht nur Fragen nach der korrekten Vertragsgestaltung und dem Schutz Ihres geistigen Eigentums stellen, sondern auch die Einhaltung von Datenschutzgesetzen und die Sicherung Ihrer IT-Infrastruktur im Blick behalten müssen.

Meine Beratung richtet sich speziell an IT- und Technologie-Startups, die eine klare und verständliche Beratung benötigen, um Fragen wie diese zu beantworten: Wie können Sie Ihre Software rechtlich schützen? Was müssen Sie bei der Gestaltung von Nutzungsbedingungen beachten? Wie navigieren Sie durch die DSGVO und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre Datenstrategien zukunftsfähig sind?

Ich biete Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an, bei der Ihre Innovationskraft im Mittelpunkt steht. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihr geistiges Eigentum zu sichern, Lizenzvereinbarungen zu optimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden, die junge Unternehmen oft unvorbereitet treffen. Dabei achte ich stets darauf, dass Sie flexibel und agil auf Veränderungen in der Technologiebranche reagieren können, ohne dabei die rechtliche Sicherheit aus den Augen zu verlieren.

Jens Ferner, Fachanwalt für IT-Recht

Unsere StartUp-Beratungen

Wir unterstützen Sie als StartUp ganzheitlich, heißt: Sie haben einen einheitlichen Ansprechpartner, der persönlich zur Verfügung steht und helfen kann. Dort, wo echtes Spezialwissen notwendig ist, das unsere Tätigkeit überschreitet (etwa bei gerichtlichem Streit um einen Gewerberaummietvertrag, das würden wir nie anfassen) vermitteln wir einen Kollegen, der mit entsprechendem Fachanwaltstitel hilft. Was wir nicht machen ist Steuerrecht, dafür sollten Sie einen Steuerberater haben, damit das Team stimmig ist.

Wirtschaftsstrafrecht

Beratung und Verteidigung von Unternehmen und Geschäftsführern

Wirtschaftsrecht

Unterstützung im wirtschaftsrechtlichen Alltag inkl. Verträge und (IT-)Arbeitsrecht (kein Steuerrecht, kein Recht der Gesellschaftsgründung, keine Produkthaftung/Product-Compliance)

IT-Recht

Softwarerecht, KI, Quantum-Computing, Verträge, Lizenzen, DSGVO und Haftung

Gewerblicher Rechtsschutz

Arbeitnehmererfindungen, Halbleiterschutz, Designrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geheimnisschutz und Urheberrecht