Rechtsanwalt für Medienrecht und Medienstrafrecht; Verteidigung von Reputation, Unternehmen und Geschäftsleitung in Öffentlichkeit & Medien bei Skandal und Krise

Medienrecht und Medienstrafrecht

Verteidigung von Reputation, Unternehmen und Geschäftsleitung bei Skandal und Krise

Ihr Rechtsanwalt für Medienstrafrecht und Medienrecht, speziell in der Unternehmenskrise: Strafverteidigung, Unternehmenskrisen, Skandale und Sicherheitsvorfälle gehen mit öffentlicher Berichterstattung und übler Nachrede einher. Wir helfen, ergänzend zu unserer Spezialisierung als Strafverteidiger, in diesem Bereich weiter. Sowie als Profis im digitalen Recht bei Fragen zulässiger Werbung.

Wir kämpfen für Sie im Medienstrafrecht am Schreibtisch, im Gerichtssaal sowie in den Medien und bieten professionelle Krisenkommunikation samt Medienrecht – bei erfahrenem Umgang mit Öffentlichkeit + Presse. Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und in Krisenkommunikation geschult und bietet Unterstützung in der Unternehmenskrise ebenso, wie Hilfe bei einem Skandal.

Medienstrafrecht: Hilfe bei Unternehmenskrise!

Wir bieten spezielle Hilfe in der Unternehmenskrise – beratend wie verteidigend in den Bereichen Strafrecht und Medienrecht („Medienstrafrecht“). So unterstützen wir Geschäftsführer auf dem Weg durch das unsichere Fahrwasser möglicher Insolvenzverschleppung und Betrugshandlungen. So bieten wir den rechtlichen Umgang mit bestimmten Situationen plus Verteidigung gegen Skandalberichterstattung, üble Nachrede sowie unzulässige Berichterstattung im Presse- & Persönlichkeitsrecht:

  • Strafverteidigung im Medienstrafrecht bei Risiko oder Vorwurf strafbaren Verhaltens mit öffentlicher negativer Resonanz („Skandal“)
  • Umgang mit einem Sicherheitsvorfall (Dataleak, DSGVO-Vorfall, Cyberangriff) samt medienrechtlicher Begleitung
  • Rechtliche Schritte bei einem Geheimnisverlust
  • Beratende, medienrechtliche und prozessuale Begleitung bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Schutzrechten

Und wenn die Presse schon angesprungen ist, oder – noch schlimmer – Social Media Kanäle die Situation ausschlachten wollen, stehen wir medienrechtlich zur Seite. Dabei sind unsere juristischen Ratschläge geprägt von unserer Schulung im Bereich professioneller Risiko- und Krisenkommunikation.

Rechtsanwalt Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir sind bundesweit tätig, spezialisiert auf Strafverteidigung & Technologie-/IT-Recht – ergänzt um Arbeitsrecht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo bis Do 06:30 – 18:00 + Fr & Sa 06:30 – 10:00
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
  • Unsere Kosten sind transparent, werden nachvollziehbar erklärt und sind auf Raten möglich. Keine kostenlose Erstberatung.
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Medienstrafrecht

Medienstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten befasst, die in Verbindung mit verschiedenen Medienformen stehen.

Im Medienstrafrecht geht es vor allem um die Verbreitung von Inhalten über Massenmedien wie Zeitungen, Fernsehen, Radio oder das Internet, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen können. Beispiele für solche Delikte sind die Verbreitung von Falschinformationen, Hassrede, Verleumdung, üble Nachrede oder auch die Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten wie Kinderpornografie.

Das Medienstrafrecht regelt die strafrechtliche Verantwortung von Einzelpersonen und Medienunternehmen und dient dem Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Inhalten, der Wahrung der öffentlichen Ordnung sowie dem Schutz individueller Rechte und Freiheiten. Es stellt eine Schnittstelle zwischen dem Strafrecht und dem Medienrecht dar und beinhaltet sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Regelungen.

Unternehmenskrise & Skandal: Was wir bieten

Krise & Skandal

Unternehmen durchleben Krisen, Personen erleben Skandale – das ist gewohnter Alltag. In der modernen, medialen Welt ist die Krise aber auch ein mediales Ereignis mit rechtlichen Konsequenzen. RA JF ist in der Krisenkommunikation geschult und begleitet Sie als juristischer Berater durch den öffentlichen Sturm.

Persönlichkeitsrecht

Seit über einem Jahrzehnt ist RA JF im Persönlichkeitsrecht tätig. Gerade im Kampf zwischen Konkurrenten ist die Verleumdung schnell das Mittel der Wahl: Wir verteidigen beim Vorwurf Verleumdung.

Medienstrafrecht

Strafverteidigung im Medienstrafrecht verlangt eine besondere Expertise: Umgang mit grundrechtlichen Fragen der Meinungsäußerungsfreiheit, Werberecht und Pressefreiheit – sowie zivilrechtlich geprägten persönlichkeitsrechtlichen Fragen. IT-Fachanwalt und Strafverteidiger Ferner bietet all dies in einer Hand!

Prozessberichte

Prozessberichterstattung kann schlimmere Auswirkungen haben als das Urteil – und selbst bei einem Freispruch gravierende nachteilige Folgewirkungen haben. Wir beraten medienrechtlich im Umgang mit voreingenommenen Journalisten.

Litigation-PR im Strafprozess?


Litigation-PR ist die Anwendung von PR-Techniken auf rechtliche Angelegenheiten. Es geht darum, die öffentliche Meinung über einen Rechtsstreit oder eine rechtliche Angelegenheit zu beeinflussen, indem man die Medien und andere Kommunikationskanäle nutzt. Und warum ist Litigation-PR nun wichtig: Rechtsstreitigkeiten können einen erheblichen Einfluss auf den Ruf eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Einzelperson haben. Durch die strategische Nutzung von Litigation-PR kann eine Partei versuchen, das öffentliche Verständnis und die Wahrnehmung eines Falles zu beeinflussen, um Unterstützung zu gewinnen oder den Schaden für den Ruf zu minimieren.

Litigation-PR kann verschiedene Taktiken und Strategien umfassen:

  1. Medienarbeit: Die Zusammenarbeit mit Journalisten, um sicherzustellen, dass die Botschaft der Partei korrekt und vorteilhaft dargestellt wird.
  2. Soziale Medien: Die Nutzung sozialer Medien, um direkt mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und Unterstützung zu gewinnen.
  3. Krisenkommunikation: Die Entwicklung von Strategien, um schnell und effektiv auf unerwartete Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten reagieren zu können.
  4. Stakeholder-Kommunikation: Die Kommunikation mit wichtigen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitenden und Investoren, um Vertrauen aufzubauen und Unterstützung zu gewinnen.

Litigation-PR kann ethische Fragen aufwerfen, da sie den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflussen kann. Es ist wichtig, dass Litigation-PR-Praktiker die rechtlichen und ethischen Grenzen respektieren und in ihrer Kommunikation transparent sind.

Unternehmenskrise

Eine Unternehmenskrise ist eine kritische Phase, in der ein Unternehmen mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert ist. Diese Krise kann sich in Schwierigkeiten bei der Erfüllung finanzieller Verpflichtungen äußern und birgt das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit nicht fortgesetzt werden kann. Häufig ist eine solche Krise auf interne Faktoren wie schlechtes Management zurückzuführen. Aber auch externe Faktoren wie Marktveränderungen oder ein allgemeiner wirtschaftlicher Abschwung können zu einer Krise beitragen.

In solchen Zeiten kommt dem Geschäftsführer eine besondere Verantwortung zu. Er muss nicht nur im besten Interesse des Unternehmens handeln, sondern auch sicherstellen, dass das Unternehmen allen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist es seine Aufgabe, rechtzeitig und wirksam Maßnahmen zur Rettung des Unternehmens zu ergreifen. Dabei hat er stets die Interessen der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Anteilseigner im Auge zu behalten und zu schützen.

Ein weiterer Aspekt, der in der Unternehmenskrise oft übersehen wird, ist die Rolle des Medienrechts und der Krisenkommunikation. Wie ein Unternehmen in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, kann über seinen Fortbestand entscheiden. Eine klare, transparente und rechtlich fundierte Kommunikation kann helfen, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Medienrecht stellt sicher, dass Unternehmen in den Medien korrekt und fair dargestellt werden, während Krisenkommunikation dazu beiträgt, das Unternehmensimage in schwierigen Zeiten zu steuern und zu schützen.

Insgesamt ist es für Unternehmen entscheidend, sowohl die wirtschaftlichen als auch die kommunikativen Herausforderungen einer Krise zu erkennen und effektiv darauf zu reagieren.

Unternehmenskrise: Rechtsanwalt für Unternehmenskrise, Skandal und Medienstrafrecht. Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner ist ihr Anwalt im Medienrecht, speziell bei Krise und Strafverteidigung. Hilfe bei Skandal!

Unternehmenskrise, Skandal und Strafverteidigung brauchen medienrechtliche Begleitung und strafrechtliche Orientierung – bei uns erhalten Sie die Unterstützung, die ihr Fall benötigt.

Typische Fragen an den Rechtsanwalt für Medienrecht

Was ist das Besondere bei uns?

Wir sind eine auf die Strafverteidigung und Technologierecht spezialisierte Kanzlei, die das persönliche Arbeiten an erste Stelle setzt. Bei uns erhalten Sie einen persönlichen Betreuer, der unmittelbar erreichbar ist und ihren Fall bearbeitet, als wäre es der eigene.

Welche Fälle übernehmen wir?

Alle Fälle im Medienrecht rund um Krise und Strafverteidigung. Was wir nicht übernehmen, sind Streitigkeiten aus dem rein privaten Umfeld, insbesondere wenn sie unter Privatpersonen in Social Media Kanälen oder über den Nachbarzaun ausgetragen werden.

Welche Kosten entstehen?

Im Medienbereich arbeiten wir ausschließlich auf Basis von Stundensätzen, wobei pauschale Paketpreise ausgehend von zu erwartenden Stunden angeboten werden.

Medienstrafrecht

Wie hilft ein Strafverteidiger im Medienstrafrecht?

Das Medienstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Aspekten im Medienbereich, darunter fallen Delikte aus dem Äußerungsrecht wie Verleumdung, üble Nachrede, Datenschutzverstöße, unzulässiger Werbeaussagen oder Verstöße gegen das Urheberrecht. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Kenntnisse des Strafrechts als auch des Medienrechts erfordert.

Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann in diesem Bereich auf vielfältige Weise behilflich sein. Er kann beratend tätig sein, um potenzielle Straftaten zu vermeiden, beispielsweise durch Überprüfung von Inhalten auf mögliche Rechtsverstöße. Sollte es doch zu einer Strafverfolgung kommen, vertritt der Anwalt den Mandanten vor Gericht und setzt sich für dessen Rechte ein. Er kann die Verteidigungsstrategie entwickeln und dafür sorgen, dass der Mandant einen fairen Prozess erhält.

Hilfe bei Skandal?…!

Ein Skandal ist ein an die Öffentlichkeit gelangter Vorgang, der Empörung und Aufsehen erregt, weil er gegen gesellschaftliche Normen oder rechtliche Bestimmungen verstößt. Häufig geht es bei einem Skandal um illegales oder unmoralisches Verhalten, das den Ruf von Personen, Unternehmen oder Organisationen ernsthaft schädigen kann.

In einer solchen Krisensituation kann ein in Krisenkommunikation geschulter Rechtsanwalt und Strafverteidiger, der sich im Straf-, Medien- und Presserecht auskennt, entscheidende Unterstützung leisten. Er bietet al Hilfe bei einem Skandal nicht nur juristischen Beistand bei der Klärung möglicher Rechtsverstöße, sondern entwickelt auch die strategische Kommunikationsstrategie mit – insbesondere wenn der Anwalt, wie RA Jens Ferner, in Risiko- und Krisenkommunikation geschult ist.

Durch Kenntnisse des Medien- und Presserechts kann der Anwalt die Interaktion mit den Medien steuern, um die öffentliche Meinung möglichst positiv zu beeinflussen und rechtswidrige Berichte zu unterbinden. Er kann dabei helfen, Fehlinformationen zu korrigieren, den richtigen Zeitpunkt für öffentliche Stellungnahmen zu wählen und eine Botschaft zu vermitteln, die sowohl transparent als auch verantwortungsbewusst ist. Darüber hinaus kann der Anwalt auch die rechtlichen Aspekte des Skandals analysieren, um mögliche Strafen oder Sanktionen zu minimieren. Dies beinhaltet häufig die Untersuchung des Sachverhalts, das Sammeln von Beweisen und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie vor Gericht.

Aktuell im Medienrecht, Werberecht & Medienstrafrecht