Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht
Persönlichkeitsrecht im Raum Aachen: Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht & Strafverteidiger, ist für Sie verteidigend im (digitalen) Medienrecht tätig mit umfassender strafprozessualer und zivilprozessualer Erfahrung im Meinungsäusserungsrecht und Persönlichkeitsrechts.
– Strafverteidigung bei Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede
– Strafverteidigung bei Vorwurf heimlicher Bildaufnahmen
– Verteidigung gegen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche im Ehrschutz und Äusserungsrecht
Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht im Raum Aachen
Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | 02404 92100
Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht
In unserer Kanzlei werden Sie im Persönlichkeitsrecht vertreten. Rechtsanwalt Jens Ferner bietet eine dabei eine Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen Ansprüche im (digitalen) Persönlichkeitsrecht bei strafrechtlichem Bezug. In unserer auf die Strafverteidigung konzentrierten Kanzlei werden Sie im Persönlichkeitsrecht vertreten, zumal sich die Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche und die Verteidigung in Strafverfahren nicht trennen lässt:
- Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede
- Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§§201a, 201 StGB)
- Abwehr zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche
- Wir sind ausschliesslich im Rahmen einer Strafverteidigung und Abwehr gegen Ansprüche tätig, wir setzen keine Ansprüche im Persönlichkeitsrecht für Sie durch! Wir sind in diesem Bereich ausnahmslos nicht im Rahmen von Prozesskostenhilfe tätig.
Informationen
Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht im Raum Aachen
Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht: Bei der Verteidigung im Persönlichkeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Jens Ferner betroffene Personen aus Aachen und Heinsberg. Speziell rund um die Probleme journalistischer Aufbereitung von Inhalten, im Äußerungs- und (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht. Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und widmet sich daher besonders presserechtlicher Ansprüche im Bereich digitaler Publikationen. Er hat Behörden, Städte und Unternehmen im Bereich des Medienrechts und Presserechts und Äußerungsrechts beraten und vertreten.
Wir sind tätig im digitalen Persönlichkeitsrecht, das bedeutet ganz speziell wenn es um Äusserungen oder persönlichkeitsrechtliche Ansprüche im digitalen Raum geht.
Ansprüche im Persönlichkeitsrecht und Presserecht
Im Presserecht und Persönlichkeitsrecht gibt es eine Mehrzahl wichtiger Ansprüche. Hierbei sind die folgenden presserechtlichen Ansprüche von besonderer Bedeutung, bei denen ein Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrechte helfen kann:
- Gegendarstellung und Unterlassung
- Die Berichtigung: Speziell in der Form von Widerruf und Richtigstellung
- Auskunft, hieran anknüpfend dann Schadensersatz und Schmerzensgeld
Presserecht: Gegendarstellung und Richtigstellung
Bei Presseberichten sind Gegendarstellung und Richtigstellung die üblichen Mittel – allerdings sind diese keineswegs leicht durchzusetzen, die Formalia sind hier überraschend hoch. Auf Grund des „Alles oder Nichts“-Prinzips können dabei bereits einfachste oder kleinste Fehler bei den Formalien dazu führen, dass die Durchsetzung des Anspruchs scheitert. Hinzu kommt, dass auch gegenüber der Presse Unterlassungsansprüche bestehen, die parallel geltend zu machen sind. In diesem komplizierten Bereich stehen wir Ihnen zur Seite. Daneben ist zu prüfen, ob Unterlassungsansprüche in Betracht kommen – ein Aspekt der schnell vergessen wird.
- Grundsätzliches zum Umgang mit negativen Bewertungen und Unternehmenskritik
- Unwahre Testurteile – Wie wehrt man sich?
- Unwahre Vermutungen müssen nicht hingenommen werden
- Rechtsprechung des BGH zu Bewertungsportalen im Überblick
Schadensersatz nach Presseberichten oder Persönlichkeitsrechtsverletzung
Nach einem fehlerhaften Pressebericht oder einer eheverletzenden Behauptung kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen, was aber sehr schwer und nur mit entsprechender Erfahrung durchzusetzen ist. Dies spielt nicht nur bei allgemeinen Presseberichten eine Rolle, sondern auch bei „Testberichten“, wenn etwa Produkte getestet und die Testergebnisse veröffentlich werden. Hier hilft ein Rechtsanwalt für Medienrecht.
Persönlichkeitsrecht
Ein Rechtsanwalt für Medienrecht hilft auch im Persönlichkeitsrecht: Wir vertreten und beraten Sie im gesamten Bereich des Persönlichkeitsrechts, also wenn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt oder behauptet wird. Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und war im Bereich des Persönlichkeitsrechts sowohl bei Vorwürfen im Internet als auch gegenüber (gedruckter) Presse tätig. Geboten wird die Bewertung der Situation sowie die Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere die Erwirkung einstweiliger Verfügungen.
News zum Persönlichkeitsrecht
Anfertigen von Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen
Das Anfertigen von Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wie das Landgericht Frankenthal (7 Qs 311/20) deutlich macht, das insoweit die bisher konfuse Rechtsprechung zusammenfasst: Hinsichtlich der Beschlagnahme des sichergestellten Smartphones ist dem Amtsgericht zwar zuzugeben, dass nach der Rechtsprechung einzelner Gerichte (z.B. LG Kassel,…
Continue Reading Anfertigen von Filmaufnahmen von Polizeieinsätzen
Ein-Stern-Bewertung grundsätzlich zulässig
Mit dem OLG Dresden (4 U 652/20) ist eine „1-Sterne-Bewertung“ hinzunehmen – auch wenn sie nur verbleibt, weil der eigentliche Text der Bewertung gelöscht wurde. Eine solche verbleibende Bewertung in Form von „Sternen“ ist mit dem OLG als Meinungsäußerung des Nutzers bis zur Grenze der Schmähkritik geschützt – worauf sich auch der Hostprovider berufen kann.…
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit
Mit Beschluss vom 08.12.2020 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 842/19) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens eines Pullovers mit dem Schriftzug „FCK BFE“ („Fuck Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“) richtete. Die fachgerichtliche Würdigung der Botschaft als eine strafbare Beleidigung im…
Haftung des Hostproviders als mittelbarer Störer
Das OLG Dresden (4 U 652/20) hat hervorgehoben, dass die Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer eine konkrete Beanstandung seitens des Betroffenen voraussetzt. Allgemeine Hinweise, wie etwa der Hinweis auf eine behauptete „Diffamierung“ genügen nicht: Die Haftung eines Hostproviders als mittelbarer Störer setzt die Verletzung von Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten, voraus. Deren Umfang bestimmt sich…
Continue Reading Haftung des Hostproviders als mittelbarer Störer
LG Frankfurt: Haftung des Host-Providers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Das Landgericht Frankfurt a.M. (2-03 O 418/20) hat die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Prinzipien zur Haftung des Host-Providers konsequent angewendet bei der Frage der Haftung anlässlich der Verbreitung von Gerüchten: Der Host-Provider ist insoweit, nach Inkenntnis-Setzung, als Störer zu qualifizieren: Mittelbarer Störer kann auch der Betreiber eines Internetportals oder ein Host-Provider sein, wenn er später positive…
Continue Reading LG Frankfurt: Haftung des Host-Providers bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Warnhinweis bei Verdacht manipulierter Bewertungen zulässig
Ein Ärztebewertungsportal darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. entschieden. Die Grundsätze der sog. Verdachtsberichterstattung gelten auch hier. (mehr …) „Warnhinweis bei Verdacht manipulierter Bewertungen zulässig“
Continue Reading Warnhinweis bei Verdacht manipulierter Bewertungen zulässig