Rechtsanwalt Jens Ferner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, ist bundesweit im Bereich der Rechtsfragen rund um Opensource-Software aktiv, insbesondere im Bereich der Opensource-Compliance. Er berät im gesamten Bundesgebiet Unternehmen und Softwareentwickler bei Rechtsfragen der Opensource-Software. Dies schwerpunktmäßig im Bereich der Auswahl geeigneter Lizenzen und der Implementierung von Opensource-Software in kommerzielle Produkte.
Zu unseren Mandanten gehören unter anderem ein Anbieter von PC-Hardware der auf Opensource-Systeme zurückgreift, ein Softwarehaus das für eine kommerzielle „App“ auf freie Code-Snippets zurückgreift oder auch ein bekannter Anbieter von Haushaltsgeräten, der als Steuersoftware auf Opensource-Komponenten setzt.
Auf Grund der vorhandenen Erfahrung wird bei den typischen Problemen Hilfe geboten:
- Fragen der Lizenzen und Lizenzkompatibilitäten
- Open Source Compliance: Beratung bei der Auswahl von Software bzw. Lizenzen und Gestaltung von Nutzungsverträgen
- Open Source Compliance: Klärung der sich ergebenden Lizenzpflichten und Sicherstellung der Einhaltung selbiger
- Vertragsrechtliche Fragen, insbesondere im Bereich der AGB, beim Einsatz von Opensource-Software
- Reaktion bei Rechtsverletzungen, speziell Abmahnungen nach Lizenzverstößen
Rufen Sie uns an um einen Besprechungstermin zu vereinbaren unter 02404 – 92100 oder senden Sie eine Mail an kontakt@kanzlei-ferner.de
Artikel zum Softwarerecht bei uns:
- Softwarepflegevertrag: Pflicht zur Anpassung von Software an gesetzliche Änderungen?
- Zur Mangelhaftigkeit von Software bei ungenügender Dokumentation
- Opensource: Kein Schadensersatz bei Verletzung der GPL
- Opensource-Software: urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung der GPL
- Gebrauchte Product-Keys: Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Testversion und Verkauf von Product-Keys
- Softwarerecht: Besichtigungsanspruch des Quellcodes bei Urheberrechtsverletzung
- Softwarerecht: Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts unwirksam
- Gewährleistung beim Werkvertrag: Darlegungslast bei Softwaremängeln
- BGH: Kassensystem kann erforderliche Unterlage nach § 86a Abs. 1 HGB sein
- Opensource-Software: Rechtswidriges Download-Angebot von nach GPLv2 lizenzierter Software
- Opensource-Software: urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verletzung der GPL
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- Landgericht Hannover mit (unbrauchbarer) Entscheidung zur GPL
- IT-Sicherheit als Faktor der Produkthaftung
- Sicherheitslücke Shellshock: Juristische Konsequenzen für Provider und Diensteanbieter