Arbeitsrecht: Abmahnung durch den Arbeitgeber
Durch eine Abmahnung weist eine Vertragspartei die andere auf einen zu unterlassenden Vertragsverstoss hin. Die Abmahnung im Arbeitsrecht hat eine Rügefunktion und eine Warnfunktion. Während die Rügefunktion den Arbeitnehmer auf den Pflichtverstoß hinweisen soll, ist es Aufgabe der Warnfunktion mögliche Konsequenzen vor Augen zu führen. Hier kommt die Funktion der Abmahnung als Vorstufe der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ins Spiel. Dabei soll die Abmahnung beide Parteien an einer vorzeitigen unverhältnismäßigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindern; entgegen vielfacher Behauptungen braucht es aber nicht drei Abmahnungen bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, vielmehr ist bereits ab der ersten Abmahnung bei erneutem Verstoß eine Kündigung durchaus möglich.
Häufige Gründe für eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis sind: Alkohol, Arbeitsverweigerung, Arbeitszeitbetrug – Unentschuldigtes Fehlen und „Zu spät kommen“, Diebstahl, Mobbing und Störung des Betriebsfriedens.
Unsere Leistungen bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht
Prüfung ob die Abmahnung berechtigt ist, Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten und eventuell sinnvoller Verhaltensstrategien. Auf Wunsch dann Durchsetzung der bestehenden Rechte.
Kosten bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht
Wir berechnen im Arbeitsrecht die gesetzlichen Gebühren.
Abmahnung: Unsere Erfahrung im Arbeitsrecht
Seit inzwischen fast 20 Jahren werden in unserer Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und vertreten.
Verteidigung gegen die Abmahnung im Arbeitsrecht
Ihnen steht bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht Rechtsschutz auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung: Als erstes gilt es, Einsicht in die Personalakte zu nehmen wobei die Möglichkeit der Gegendarstellung zur Abmahnung besteht. Das Bestreben ist aber regelmäßig die Entfernung der Abmahnung, wobei sie Klage auf Entfernung der Abmahnung erheben können.
Wir konzentrieren uns auf eine regionale Tätigkeit und sind für Unternehmen und Verbraucher in den Regionen Aachen, Heinsberg, Düren, Düsseldorf oder Köln tätig.
Beiträge zur Abmahnung im Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht: Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsverhältnis
- Kündigungsschutz: Zu viele Abmahnungen können schädlich sein
- Bundesarbeitsgericht zum Abmahnerfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung
- Private Internetnutzung: Kündigung des Arbeitnehmers wegen privater Internetnutzung
- Arbeitsrecht: Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- Arbeitsrecht: Kündigung nach vorweggenommener Abmahnung kann wirksam sein
- Arbeitsrecht: Ansehen von Pornos am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- Arbeitsrecht: Zum Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitskleidung
- Kündigung wegen „Stalking“
- Kündigungsgrund: „Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen“