Scheidung: Anspruch auf Hausratsteilung kann verwirken

Ein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn ihn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach der Scheidung nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere aufgrund eingetretener „Funkstille“ dieses Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen wird (Umstandsmoment).Das musste sich eine Frau sagen lassen, die die Verteilung des Hausrats bzw. eine Ausgleichszahlung von ihrem ehemaligen Ehemann verlangte. Da die Parteien nach dem Auszug der Frau aber schon mehrere Jahre getrennt lebten, lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Anspruch ab. Die Frau habe nach Ansicht der Richter ihr Recht verwirkt, weil sie es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht habe. Daher durfte sich der Ehemann nach dem gesamten Verhalten seiner Ex-Frau darauf einrichten, dass diese das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (OLG Naumburg, 3 UF 24/07).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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