Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht & Bußgeld

Rechtsanwalt Ferner ist Ihr erfahrener Fachanwalt (Strafrecht & IT-Recht) für Ordnungswidrigkeitenrecht, speziell bei Unternehmens-Bußgeld. Die spezialisierten Strafverteidiger, auch im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Unsere Rechtsanwälte sind im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig für Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben – speziell bei Streit mit Bundesbehörden wie Bundesnetzagentur oder Umweltbundesamt – und natürlich dem Zoll.

  • Verkehrsrecht: Geschwindigkeitsverstoß, Abstand, Rotlicht, Kampf um den Führerschein
  • Datenschutzrecht & IT-Sicherheit: Bußgeld wegen DSGVO-Verstoß oder BSI-Gesetz durch BSI, Landesdatenschutzbeauftragte oder Bundesdatenschutzbeauftragten
  • Umweltbundesamt (UBA): Bußgelder zu Elektrogesetz und Batteriegesetz
  • Bundesnetzagentur: Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
  • Bundeskartellamt: Preisabsprachen und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
  • Abfallrechtsbehörde: Bußgeld wegen Verstoß gegen das Verpackungsgesetz
  • Gewerberecht und Gaststättenrecht: Bußgelder nach Lebensmittelkontrollen und im Infektionsschutzgesetz
  • Arbeitsrecht: Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Lieferkettengesetz
Rechtsanwalt für Bußgeld und Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht in Alsdorf und Aachen - Rechtsanwalt Ferner bei Bußgeld von Zoll, Hauptzollamt, Bundesnetzagentur oder Umweltbundesamt

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das „kleine“ Strafrecht: ein Bußgeld kann einschneidend sein und das Ordnungswidrigkeitengesetz will beherrscht werden. Wir helfen insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Bundesbehörden wie Hauptzollamt (Zoll), Bundesnetzagentur oder Umweltbundesamt.

Ordnungswidrigkeiten für Unternehmen

Unser Fokus liegt auf Ordnungswidrigkeiten, die Unternehmen treffen, mit besonderer Erfahrung im Umgang mit Bundesbehörden im Bereich neue Technologien:

Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten, sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden können, mehr dazu bei Wikipedia. Insbesondere ermöglichen Bußgelder, Unternehmen direkt zu sanktionieren. In unserer Kanzlei werden seit über 20 Jahren Bußgelder bearbeitet – aus allen Bereichen!

Verdacht von Verstößen gegen das ElektroG oder BattG stehen Bußgelder im Raum, das "Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten" beim Umweltbundesamt versendet hier in einem ersten Schritt dann Anhörungsbögen. Wir sind hier sehr erfahren und bieten eine erste Übersicht.

Abgrenzungs- und Informationsfunktion des Bußgeldbescheides nach illegaler Arbeitnehmerüberlassung: Ein Bußgeldbescheid, der eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ahnden möchte, darf nicht zu Abstrakt formuliert sein, sondern muss die vorgeworfenen Taten in Form der Arbeitnehmer-Einsätze konkret bezeichnen. Informationen dazu.

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden,  sofern sie Personen in den dort aufgeführten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen - sonst droht ein Bußgeld. Hier muss aber konkret geprüft werden, wann ein Beschäftigungsverhältnis überhaupt vorliegt.

Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz muss genau geprüft werden, wer Verpflichteter ist, siehe hier.

Ein Bußgeld droht auch, wenn Sie bei der Einreise Bargeld unter bestimmten Umständen nicht deklarieren. Unseren Info-Beitrag dazu finden Sie hier. 

Auch bei Ordnungswidrigkeiten steht eine Einziehung (früher: Verfall) im Raum, siehe hier.

Auf ein einheitliches Bußgeld ist zu erkennen, wenn tateinheitlich mehrere Gesetze verletzt wurden: Gemäß § 19 Abs. 1 OWiG ist auf eine einzige Geldbuße zu erkennen, wenn dieselbe Handlung mehrere Gesetze verletzt, nach welchen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Als „dieselbe Handlung“ kann dabei auch die natürliche Handlungseinheit gelten. Sie ist gegeben, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten (objektiv) als ein einheitlich zusammengefasstes Tun anzusehen ist. In Anwendung dieser Grundsätze bilden Tätigkeitsdelikte und Unterlassungsdelikte grundsätzlich keine materiell-rechtliche Tateinheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich die Ausführungshandlungen teilweise decken und in einem inneren Bedingungszusammenhang – mit den Worten des Amtsgerichts: „untrennbare(m) Sinnzusammenhang“ – zueinander stehen.

Wenn im Bußgeldverfahren freigesprochen wird, kann ausnahmsweise – gemäß § 109a Abs. 2 OWiG – in Abweichung vom Regelfall davon abgesehen werden, die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen. Das gilt aber nur, soweit Auslagen entstanden sind, die durch ein rechtzeitiges Vorbringen entlastender Umstände hätten vermieden werden können.

Beweisverwertungsverbot im Ordnungswidrigkeitenrecht: Es gibt im Strafprozessrecht oder ordnungswidrigkeitenrecht keine allgemeingültige Regel dahingehend, wann ein Beweisverwertungsverbot vorliegt oder ein eventuell vorliegendes Beweisverwertungsverbot über das unmittelbar gewonnene Beweisergebnis hinausreicht bzw. wo die Grenzen des Beweisverwertungsverbotes liegen. Infos dazu hier.

Ordnungswidrigkeitenrecht & Zoll - Rechtsanwalt Ferner

Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht (OWIG): Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Anschreiben vom Zoll bzw. Hauptzollamt erhalten haben, stehen wir zur Verfügung. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht, speziell für Unternehmen. Insbesondere bei einem Bußgeld im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Gewerberecht und bei Bußgeldern von Bundesbehörden wie dem Umweltbundesamt sind wir sehr erfahren. Fachkundige Beratung im Ordnungswidrigkeitenrecht mit einer OWI-Prozessführung auf gehobenem Niveau.

Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht | 02404 92100

Bußgeld oder Anordnung der Erzwingungshaft erhalten?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder die Anordnung der Erzwingungshaft erhalten haben, sollten Sie sofort reagieren. Sie haben gegen den Bußgeldbescheid eine Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides, bei Erzwingungshaft sogar nur eine Woche für die sofortige Beschwerde.

Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder die Anordnung der Erzwingungshaft erhalten haben, bereiten Sie dazu folgendes vor:

  • Heben Sie den Briefumschlag auf. Kam der Bußgeldbescheid per Einschreiben, notieren Sie umgehend selber auf dem Umschlag, wann der Bescheid eingetroffen ist.
  • In unserer Kanzlei wird bei Bußgeldern am Telefon eingeschätzt, ob eine Beauftragung wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Rufen Sie entweder auf unserem Direktkontakt an oder senden Sie den Bußgeldbescheid per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de. Unsere Anwälte prüfen den Bescheid und teilen mit, ob eine Beauftragung bei uns überhaupt sinnvoll ist. Falls ja, wird ein konkretes Angebot unterbreitet und Sie können entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns danach beauftragen.
Rechtsanwalt für ordnungswidrigkeitenrecht: Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf und Aachen bei Anschreiben vom Zoll bzw. Hauptzollamt
Ordnungswidrigkeiten sind das kleine Strafrecht – ein Grund mehr, auf einen professionellen Strafverteidiger zu setzen

Bußgeld im Verkehrsrecht

Der bekannteste Fall für Bußgelder liegt im Verkehrsrecht – hier sind wir umfassend für Sie tätig: Von der „roten Ampel“ bis hin zu Straftaten, etwa Alkohol im Straßenverkehr oder Unfallflucht. Speziell wenn es um „Blitzerfotos“ geht helfen wir Ihnen bei der Prüfung, ob Messfehler vorliegen und bei der Frage ob eine Gegenwehr möglich ist. Nicht selten lohnt sich ein Einspruch schon alleine im Hinblick auf die Möglichkeit des Gerichts, ein Verfahren einzustellen.

Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz

Wir sind seit Jahren für Gaststätten im Bereich des Lebensmittelrechts und Hygieneschutzes tätig, ganz speziell in Verfahren der Ordnungswidrigkeiten. Wir bieten vor diesem Hintergrund Erfahrung im Umgang mit Sanktionen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes und vertreten Sie nach erhaltenem Bußgeldbescheid erfahren und professionell.

Bußgeld im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht drohen Bußgelder insbesondere in den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Schwarzarbeit bzw. illegale Beschäftigung. Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten des Arbeitsrechts ist Rechtsanwalt Jens Ferner Ihr Ansprechpartner, der hier seit Jahren entsprechende Bussgeldverfahren bearbeitet. Darüber hinaus werden Sie bei entsprechenden strafrechtlichen Vorwürfen, speziell Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie im Steuerstrafrecht in unserer Kanzlei vertreten.

Bußgeld im IT-Recht & Datenschutzrecht (DSGVO)

Ordnungswidrigkeitenrecht im digitalen Raum: Rechtsanwalt Jens Ferner bietet im IT-Recht die Expertise des Fachanwalts für IT-Recht und ist bei Bußgeldern der Bundesnetzagentur umfassend tätig. Auch in den spezifischen Bereichen des Online-Handels, etwa bei Bussgeldern wegen Verstößen gegen das Elektrogesetz durch das Umwelt-Bundesamt, wird erfahrene Vertretung geboten. Umfassende Vertretung wird zudem im Datenschutzrecht, bei behördlichen Verfahren aber auch zivilrechtlicher Inanspruchnahme geboten. Geboten wird als Strafverteidiger und Fachanwalt für IT-Recht eine besondere Expertise im Bereich der Fragen des Datenschutzstrafrecht:

  • Datenschutzstrafrecht: Vertretung in Strafverfahren nach einem Datenschutzverstoß, speziell bei §42 BDSG
  • Erfahrene Vertretung auch in speziellen Bereichen wie bei Datendelikten, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie Verletzung von Privatgeheimnissen (§§201ff. StGB)
  • Vertretung bei DSGVO-Bußgeld & Anhörung durch die Bußgeldbehörde
  • Tätigkeit als Strafverteidiger ergänzend zu bereits bestehender Beratung im Datenschutzrecht, sodass keine Kollisionen entstehen – aber die sichere Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger geboten wird.

Zoll bzw. Hauptzollamt

In Aachen sitzt das Hauptzollamt Aachen, Umgangssprachlich auch der „Zoll“. Bußgelder des Zolls sind verbreitet, dabei kann sich eine Gegenwehr oft lohnen um zumindest eine Absenkung des ausgesprochenen Bußgeldes zu erreichen. Insbesondere im Bereich beschlagnahmter Waren, aber auch bei nicht angemeldeten Bargeldbeständen drohen Bußgelder die teilweise deutlich gesenkt werden können.

Jahresstatistik 2017 des Zoll (Hauptzollamt), Seite 11
Quelle: Jahresstatistik 2017 des Zolls, Seite 11

Die Statistik des Zolls macht dabei deutlich, wie alltäglich Warenbeschlagnahmen sind:

Jahresstatistik 2017 des Zoll (Hauptzollamt), Seite 12
Quelle: Jahresstatistik 2017 des Zolls, Seite 12

News zum Ordnungswidrigkeitenrecht