Juristische Ausbildungs-Literatur zum Strafprozessrecht (Empfehlung)

Ich unterscheide, je nachdem ob man Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat oder nicht:

  • Wer Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat, sollte sich die – gerade mit Blick auf die Klausur – mit dem Beulke im Detail erarbeiten. Mit dem Murmann können die für die Klausur wichtigen Aspekte (im Schwerpunkt und im Examen) wiederholt und vertieft werden. Ggfs. kann auch mit dem Murmann alleine gelernt werden, hier fehlt aber die für den Schwerpunktbereich übliche Tiefe.
  • Diejenigen dagegen, für die die StPO nur „Pflichtprogramm“ ist – vielleicht sogar unangenehmes Pflichtprogramm – werden mit dem Beulke/Murmann erst einmal nicht viel anfangen können. Hier empfehle ich entweder den Putzke/Scheinfeld oder das Werk von Niederle. Wofür man sich entscheidet, sollte man in erster Linie davon abhängig machen, mit welchen Schreibstil und Schriftbild man individuell am besten klar kommt, reinsehen und testen ist also angesagt. Preislich liegen beide im unter 10 Euro Bereich, so dass dies keine Entscheidungshilfe ist.

Tipp: Gleich für wen – vor dem Examen unbedingt die Beilage „Die strafprozessuale Zusatzfrage“ von Uwe Murmann zur JuS mindestens zwei Mal durcharbeiten, eine Woche sollte man hierzu ansetzen. Murmann bereitet hier alle examenswichtigen Probleme strukturiert und konzentriert auf. Die beilage gibt es für JuS-Online Nutzer auch bei Beck-Online einzusehen.

Das Werk „Strafverfahrensrecht“ von Roxin/Schünemann ist ein herausragendes Buch, das nur aus einem Grund nicht oben in der Empfehlung für Studenten steht: Es ist zu umfangreich und tiefgehend, um es mit Blick auf eine Schwerpunktsklausur oder die Zusatzfrage im Examen zu empfehlen. Es ist vollkommen zu Recht der unangefochtene Klassiker und läuft außer Konkurrenz – zum Lernen der notwendigen Probleme wird es aber fast allen „zu viel“ sein.

Der Studienkommentar zur StPO ist ein gutes Buch, das aber wohl nur Schwerpunkt-Studenten brauchen werden. In einem Seminar zum Thema wird er unerlässlich sein, zum lernen ist er ein gutes Beiwerk – alleine für sich ist er aber zu riskant, da die Lern-Struktur ein wenig fehlt. Im Referendariat ist der Kommentar neben dem obligatorischen Meyer-Großner auf jeden Fall eine sehr zugängliche Lesehilfe.

Hinweis: Beeindruckt war ich von dem Lehrbuch von Kühne, weil dieses einen internationalen Einblick in das Thema gibt, mit dem Fokus auf viele europäische Nachbarländer.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.