DSGVO & Datenschutzrecht

Ihr Rechtsanwalt für Datenschutzrecht (DSGVO): IT-Fachanwalt Jens Ferner ist im Datenschutzrecht bundesweit für Unternehmen tätig.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht in Aachen: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät und vertritt Unternehmen zu Datenschutzrecht & DSGVO im Umfeld von Arbeitsrecht und Softwarerecht sowie speziell im Datenschutzstrafrecht. 

Geboten wird eine zielgerichtete, hochqualifizierte Tätigkeit, auch ergänzend zu schon bestehenden DSGVO-Abteilungen - sowie eine aktive Verteidigung nach außen. Und das zu absolut fairen Preisen. Verbraucher werden im Datenschutzrecht nicht vertreten! 

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht (DSGVO) in Aachen, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

Datenschutzrecht & DSGVO

DSGVO & Datenschutzrecht

Ihr Rechtsanwalt für Datenschutzrecht (DSGVO): IT-Fachanwalt Jens Ferner ist im Datenschutzrecht bundesweit für Unternehmen tätig.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht in Aachen: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät und vertritt Unternehmen zu Datenschutzrecht & DSGVO im Umfeld von Arbeitsrecht und Softwarerecht sowie speziell im Datenschutzstrafrecht.

Geboten wird eine zielgerichtete, hochqualifizierte Tätigkeit, auch ergänzend zu schon bestehenden DSGVO-Abteilungen – sowie eine aktive Verteidigung nach außen. Und das zu absolut fairen Preisen. Verbraucher werden im Datenschutzrecht nicht vertreten!

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht (DSGVO) in Aachen, Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner | itrecht@ferner-alsdorf.de

  • Datenschutzrecht & DSGVO vom Fachanwalt für IT-Recht
  • Datenschutzstrafrecht
  • DSGVO-Compliance bei Softwareentwicklung, Digitalisierung und Website-Projekten
  • Prozessführung rund um datenschutzrechtliche Fragen
  • Kalkulierbare Kosten über unser IT-Compliance-Paket

Anwaltskanzlei Ferner: Kontakt im Strafrecht & IT-/Technologierecht

  • Spezialisierte Tätigkeit: Wir konzentrieren uns auf die Strafverteidigung, das Medien-/IT-Recht und ergänzend Arbeitsrecht. Keine Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht oder Familienrecht, keine Tätigkeit für Verbraucher im IT-Recht.
  • Erreichbarkeit: bitte per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de, telefonisch nur bei Strafverteidigungen unter 02404 92100; Termine nur nach Vereinbarung
  • Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646
  • Kontaktzeiten: Mo. bis Sa. 06:30 – 10:00 und Mo. bis Do. 14:30 – 18:30 (keine Mails zwischen 20h/6h oder an Sonn-/Feiertagen!)
  • Vertrauliche Kommunikation: Besprechungen vor Ort im Büro; Mails mit S/MIME & GPG/PGP; Zoom-Videokonferenzen sowie Threema
  • Warum wir: Einerseits spezialisiert, andererseits die persönliche Betreuung, die man erwartet: Kein Verstecken hinter dem Sekretariat und keine Fantasiegebühren – dazu echte Erreichbarkeit eines Anwalts, der in einer Sprache spricht, die Sie verstehen
Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven

Datenschutzrecht & DSGVO vom Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

In der heutigen digitalisierten Welt, in der Daten eine zentrale Rolle spielen, hat der Datenschutz enorm an Bedeutung gewonnen. Unternehmen müssen immer komplexere Vorschriften beachten, um die Privatsphäre ihrer Kunden zu schützen und gleichzeitig ihre Geschäftsprozesse effizient zu gestalten. Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann Unternehmen hier wertvolle Unterstützung im Datenschutzrecht bieten:

  • Analyse der bestehenden Datenschutzpraxis: Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann zunächst die bestehenden Datenschutzpraktiken eines Unternehmens analysieren und bewerten. So können mögliche Schwachstellen identifiziert und Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes gegeben werden. Diese Analyse umfasst sowohl technische als auch organisatorische Aspekte und berücksichtigt nationale und internationale Datenschutzbestimmungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
  • Erstellung und Überprüfung von Datenschutzrichtlinien: Ein weiterer wichtiger Aspekt, bei dem ein Fachanwalt für IT-Recht helfen kann, ist die Erstellung und Überprüfung von Datenschutzrichtlinien. Hierbei geht es darum, die gesetzlichen Anforderungen und die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens in verständlicher und praktikabler Form zu dokumentieren. Diese Richtlinien sollen Mitarbeitern und Kunden Orientierung bieten und sicherstellen, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Beratung bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen: Um den Datenschutz in einem Unternehmen effektiv umzusetzen, sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen erforderlich. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier wertvolle Hinweise und Empfehlungen geben, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Datenschutz zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise die Verschlüsselung von Daten, die Einführung von Zugriffskontrollen und die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit sensiblen Informationen.
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Datenschutzbehörden: In vielen Fällen müssen Unternehmen mit Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, etwa bei der Meldung von Datenschutzverstößen oder der Einholung von Genehmigungen. Ein IT-Rechtler kann hier unterstützend tätig werden und Unternehmen bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden beraten und begleiten.
  • Rechtsbeistand bei Datenschutzverletzungen und Rechtsstreitigkeiten: Bei Datenschutzverletzungen oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Datenschutzfragen kann ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt umfassende juristische Unterstützung leisten. Er kann Unternehmen dabei unterstützen, geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen, die notwendigen Meldungen an Behörden vorzunehmen und die Betroffenen angemessen zu informieren. Darüber hinaus vertritt der Fachanwalt das Unternehmen in gerichtlichen Auseinandersetzungen und handelt gegebenenfalls außergerichtliche Einigungen aus.
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ein weiterer wichtiger Aspekt, bei dem ein Fachanwalt für IT-Recht helfen kann, ist die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens. Da der Datenschutz nur so stark ist wie das schwächste Glied in der Kette, ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiter über die rechtlichen Grundlagen und die entsprechenden Verhaltensweisen im Umgang mit personenbezogenen Daten informiert sind. Der Datenschutzbeauftragte kann hierzu Schulungen und Workshops durchführen oder entsprechende Materialien zur Verfügung stellen.
  • Unterstützung bei internationalen Datenschutzfragen: In einer globalisierten Welt sind viele Unternehmen international tätig oder arbeiten mit Partnern und Kunden aus verschiedenen Ländern zusammen. In solchen Fällen kann ein Fachanwalt für IT-Recht wertvolle Unterstützung bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in verschiedenen Rechtsordnungen leisten. Er kann helfen, die Anforderungen verschiedener Länder zu identifizieren und die Datenschutzpraxis entsprechend anzupassen.

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht stellt sicher, dass der Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten beachtet wird und dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben. Es gibt sowohl nationale als auch internationale Datenschutzgesetze, die den Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte regeln.

Das Datenschutzrecht ist ein Teilbereich des Rechts, der sich mit dem Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte von Menschen befasst. Es regelt, wie personenbezogene Daten von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum oder auch die IP-Adresse.

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist dabei die grundlegende EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten in der Europäischen Union regelt. Sie ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und ersetzt die frühere EU-Datenschutzrichtlinie. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erheben, verarbeiten oder nutzen, unabhängig davon, ob das Unternehmen innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist. Ziel der DSGVO ist es, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und sicherzustellen, dass der Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der EU-Bürger gewahrt bleibt, wenn ihre Daten von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die DSGVO enthält detaillierte Anforderungen an die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und legt fest, wann und wie die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen ist. Sie sieht auch strenge Bußgelder für Unternehmen vor, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen.

Datenschutz neu denken!

Das Thema Datenschutzrecht & DSGVO war zu viele Jahre ein Pflichtthema aus dem Elfenbeinturm: zu formal, zu teuer, ein freudloses Fass ohne Boden. Wir denken das Datenschutzrecht neu, konzentriert darauf, dass man Lösungen sucht und findet, die das Geschäftsmodell nicht belasten und dem Kunden zeigen, dass man sowohl seine Rechte, als auch sein Interesse an einfachen Prozessen ernst nimmt.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht in Aachen bedeutet für uns: Wir sind nicht nur spezialisiert, sondern vor allem regional tätig – um unsere Mandanten vor Ort zu besuchen und nicht nur online zu kommunizieren.

DSGVO-Anwalt

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für IT-Recht und bietet damit den Fachanwaltstitel, der als einziger das Datenschutzrecht umfasst.

Verteidigung im Datenschutzrecht

Unsere Kanzlei ist natürlich im Schwerpunkt auf das Datenschutzstrafrecht ausgelegt: Compliance, Gestaltung von Arbeitsabläufen, Umgang mit Auskünften an Kunden und Behörden sowie Abwehr von Bußgeldern stehen bei uns ganz hoch im Kurs.

Zeitgemäße Beratung

Zeitbasiert, transparent und jederzeit nachvollziehbar – über unsere eigene Mandantenplattform.

Arbeitsrecht & DSGVO

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist und bleibt ein Tretminenfeld. Wir bieten den sicheren Weg hin zu einem guten Arbeitsumfeld.

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht & DSGVO im Raum Aachen: Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner berät Unternehmen zu Datenschutzrecht & DSGVO, speziell im Datenschutzstrafrecht.

Sie kennen es doch auch: „Das geht nicht, das verbietet der Datenschutz“. Wer so pauschal redet, hat das Datenschutzrecht nicht verstanden, sondern sucht nur Ausreden, warum bestimmte Dinge angeblich nicht möglich sind. Wir können und wollen so was nicht mehr hören, bei uns geht es um Lösungen!

Rechtsanwalt für Datenschutzrecht & DSGVO in Aachen

Datenschutz hat etwas mit Respekt zu tun

Das moderne Datenschutzrecht ist in einer Schieflage, die durch die DSGVO noch mal verstärkt wurde: Unternehmen sehen nur Pflichten und Kosten, dabei geht es im Kern um eines: Respekt. Den Respekt der Unternehmen vor den Kunden – aber auch um den Respekt vor dem unternehmerischen Geschäftsmodell.

Unternehmen müssen die Kosten im Datenschutzrecht und der IT-Sicherheit nicht als aufgezwungen und sinnlos begreifen: Vielmehr geht es um eine moderne Geschäftsführung, die es sich nicht leisten kann, von Kunden so wahrgenommen zu werden, dass sie gesichtslose „Cashcows“ sind. Durch einen zeitgemäßen Datenschutz zeigt man, dass man seine Kunden Ernst nimmt – und eingebunden in ein modernes IT-Sicherheitsmanagement sorgt man Cyberangriffen und damit verbundenen Reputationsverlusten vor.

Transatlantischer
Datenschutzrahmen

Wie sieht es mit dem transatlantischen Datenschutzrahmen aus, wie sind aktuell rechtssichere Übermittlungen von Daten in die USA möglich? Inzwischen gilt seit dem Juli 2023 der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, was Sicherheit bringen soll.

Datenschutzrecht für Unternehmen – Kosten

Im Themenbereich Datenschutzrecht & DSGVO werden in unserer Kanzlei ausnahmslos Unternehmen beraten. Unsere Preisstruktur ist sehr einfach – über Monate haben wir unsere Leistungen geplant und ausgerichtet, um ein Produktportfolio zu bieten, das sich an den häufigsten Kritikpunkten von Mandanten im Wirtschaftsrecht orientiert.

Rechtsanwalt Jens Ferner hat dabei seine Erfahrung als Softwareentwickler einfließen lassen und orientiert seine Arbeitsweise an einer projektorientierten Arbeitsweise. Aufgaben und Abläufe sind dabei über unsere eigene, auf Opensource-Software basierende, Plattform organisiert, die jederzeit für Sie einsehbar ist. Gleich ob wirtschaftsstrafrechtliche Compliance, betriebsbezogene IT-Compliance oder fortlaufende IT-Compliance, die projektübergreifend von Ihren Mitarbeitern abgerufen wird – bei uns binden Sie bezahlbar und fortlaufend einen Anwalt in Ihre Abläufe ein.

Datenschutzrecht & DSGVO

Es wird für Unternehmen eine Tätigkeit im Bereich Datenschutzrecht & DSGVO mit Schwerpunkt Softwareentwicklung, Digitalisierung und Datenschutzstrafrecht geboten.

Fachanwalt für IT-Recht in Aachen: Rechtsanwalt Jens Fenrer ist Rechtsanwalt für IT-Recht im Raum Aachen

Aktuell zu Datenschutzrecht & DSGVO