„Rechnung“ von United Hosting Deutschland erhalten?

Wenn Sie eine „Rechnung“ per Mail erhalten haben, in der oben „United Hosting Deutschland“ steht, sehen Sie genau hin. Im Zweifelsfall werden Sie nicht zahlen müssen.

Durch Betroffene wurde ich auf die Thematik „Rechnung von Hosting Deutschland“ aufmerksam gemacht: Interessanter Weise im zeitlichen Zusammenhang mit der notwendigen Verlängerung eines abgelaufenen SSL-Zertifikats erhielt jemand beispielsweise diese „Rechnung“:

"Rechnung" von United Hosting Deutschland erhalten? - Rechtsanwalt Ferner
Ansicht beispielhafte „Rechnung“ von United Hosting Deutschland

Das Interessante ist bereits, dass hier nirgendwo ein Empfänger oder zumindest eine konkrete Dienstleistung benannt ist. Nur allgemein „Domain Registrierung“, aber eben nicht für welche Domain. Und wenn man dann unter Angabe des „firmanamens“ auch noch auf ein spanisches Konto überweisen soll, sollten erstmal die Warnlampen angehen.

Es klärt sich dann bei genauem Blick in die Fußnote:

"Rechnung" von United Hosting Deutschland erhalten? - Rechtsanwalt Ferner

Man beachte den dezent eingeschobenen Satz „Dies ist Angebot und keine Rechnung, die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als annähme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden.“ Damit sollte klar sein: Man muss nicht bezahlen, löschen und gut ist.

Allerdings sei zumindest kurz ein Wort dazu verloren, dass es auf keinen Fall so einfach ist: Wer den Anschein einer Rechnung beim Leser hervorruft, obwohl nichts bestellt wurde, der handelt betrügerisch nach deutschem Recht. Und vorliegend muss man wohl nicht viel diskutieren: Da steht oben drüber „Rechnungsnummer“, „Rechnungsdatum“ und sogar „Zahlungsbedingungen“. Da kann man ruhig in der Fusszeile ein „das ist keine Rechnung“ verstecken, die deutsche Justiz wird das anders sehen.

Passend dazu auch: Abzocke bei Handelsregistereintrag oder Markenregistrierung

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.