Rat der Stadt Bielefeld befasst sich mit Google Streetview

Der Rat der Stadt Bielefeld hat heute einen Antrag zum Thema Google Streetview beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um den Versuch, Google das Fotografieren im Stadtgebiet zu verbieten. Vielmehr geht man einen sehr differenzierten Weg, der sich vielleicht auch für andere Stäfte und Gemeinden anbietet:

  1. Die Stadt bittet bei Google darum, von Veröffentlichungen abzusehen
  2. Man informiert gezielt die Bürger über ihre Rechte, u.a. durch einen Muster-Widerspruch. Die Information läuft über die Webseite sowie durch einen Flyer, der im Rathaus ausgelegt wird
  3. Die Verwaltung soll Widerspruch hinsichtlich kommunaler Gebäude einlegen

Die gesamte Vorlage findet man hier als PDF.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.