Der Rat der Stadt Bielefeld hat heute einen Antrag zum Thema Google Streetview beschlossen. Dabei handelt es sich nicht um den Versuch, Google das Fotografieren im Stadtgebiet zu verbieten. Vielmehr geht man einen sehr differenzierten Weg, der sich vielleicht auch für andere Stäfte und Gemeinden anbietet:
- Die Stadt bittet bei Google darum, von Veröffentlichungen abzusehen
- Man informiert gezielt die Bürger über ihre Rechte, u.a. durch einen Muster-Widerspruch. Die Information läuft über die Webseite sowie durch einen Flyer, der im Rathaus ausgelegt wird
- Die Verwaltung soll Widerspruch hinsichtlich kommunaler Gebäude einlegen
Die gesamte Vorlage findet man hier als PDF.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.
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