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Praxisbeispiel Datenschutz: Kameraattrappen im Alltag

Auf Daten-Speicherung.de (ein sehr lesenswertes Angebot des Juristen Patrick Breyer, der sich dem Thema Datenschutz verschrieben hat) findet sich ein gelungenes Praxisbeispiel zum gelebten Datenschutz, das sich jeder Unternehmer in Ruhe durchlesen sollte.

Es geht um das Thema Kameraüberwachung (die nach den §§6a, 6b BDSG durchaus möglich ist), deren rechtliche Voraussetzungen leider bis heute vielen Unternehmern, die darauf setzen, gar nicht hinlänglich bekannt sind. Die dort beschriebene „Taktik“, hinterher auf (angebliche) Attrappen zu verweisen, ist dabei keineswegs neu – aber eben im Regelfall Wirkungslos.

Jeder Unternehmer, der Kameras zur Überwachung im Einsatz hat, sollte dort einfach lesen und sich einmal durch den Kopf gehen lassen, ob er sein „Überwachungsmodell“ juristisch hat abklopfen lassen. Denn: Möglich ist eine Kameraüberwachung, das steht außer Frage. Aber es gibt eben klare Regeln – und es sollte nicht allzu schwer fallen, sie zu beachten (wenn man sie denn kennt).

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Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.