Piratenpartei wegen Filesharing abgemahnt

Das Protokoll der Vorstandssitzung der Piratenpartei (unter TOp10) offenbart, dass die Partei wohl eine Abmahnung wegen unerlaubten Anbietens von Musikwerken im Internet erhalten hat. (hier ist laut Protokoll Bushido betroffen). Ein wenig mumlig wird mir aber, wenn ich dort dann lese:

Das Meinungsbild ergibt, das Bernd förmlich und höflich antworten wird. Über die weitere Strategie wird nach der Reaktion von der Antwaltskanzlei der Gegenseite nochmals geredet.

Kann es sein, dass die Thematik, insbesondere die gängige Praxis der Filesharing-Abmahnung, bei der Piratenpartei gar nicht so bekannt ist – vor allem, was nach diesem Brief mit sehr hoher Sicherheit geschehen wird?

Man darf hoffen, dass die Partei dazu demnächst ein wenig mehr Informationen bietet, jedenfalls der öffentlichen Beachtung des Themas “Filesharing-Abmahnung”, aber auch des Themas Freifunk, dürfte das nicht abträglich sein.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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