Piratenpartei wegen Filesharing abgemahnt

Das Protokoll der Vorstandssitzung der Piratenpartei (unter TOp10) offenbart, dass die Partei wohl eine Abmahnung wegen unerlaubten Anbietens von Musikwerken im Internet erhalten hat. (hier ist laut Protokoll Bushido betroffen). Ein wenig mumlig wird mir aber, wenn ich dort dann lese:

Das Meinungsbild ergibt, das Bernd förmlich und höflich antworten wird. Über die weitere Strategie wird nach der Reaktion von der Antwaltskanzlei der Gegenseite nochmals geredet.

Kann es sein, dass die Thematik, insbesondere die gängige Praxis der Filesharing-Abmahnung, bei der Piratenpartei gar nicht so bekannt ist – vor allem, was nach diesem Brief mit sehr hoher Sicherheit geschehen wird?

Man darf hoffen, dass die Partei dazu demnächst ein wenig mehr Informationen bietet, jedenfalls der öffentlichen Beachtung des Themas „Filesharing-Abmahnung“, aber auch des Themas Freifunk, dürfte das nicht abträglich sein.

Zum Thema:

  • Webseite zur Filesharing-Abmahnung: Mythen rund um die Filesharing-Abmahnung
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.