Parteiliche Bürgermeister

Nicht selten sind Bürgermeister hin und her gerissen: Einerseits sind sie häufig parteipolitisch gebunden, andererseits muss die Gemeinde, somit der Bürgermeister in seiner amtlichen Funktion, parteipolitische Neutralität waren. Das führt dann hin und wieder zu einem Spagat jenseits der rechtlichen Zulässigkeit – so auch in einem Fall, der dem Verwaltungsgericht Koblenz (1 L 56/11.KO) vorlag: Ein Bürgermeister veröffentlichte im amtlichen Mitteilungsblatt ein Grußwort, “das sich in breiter Form auch mit bundes- und landespolitischen Fragen befasste. Unter anderem wurde die Arbeit der Bundeskanzlerin gelobt und kritisch auf landespolitische Vorkommnisse eingegangen”.

Das VG Koblenz sah hier einen eindeutigen Verstoss und letztlich die Pflicht, in einem weiteren Mitteilungsblatt (bei gleicher Aufmachung, also Größe & Platzierung) die Unzulässigkeit dieses Grußwortes in einer weiteren Mitteilung der Gemeinde festzustellen. Besonders gerügt wurde dabei, dass nicht nur das Neutralitätsgebot verletzt wurde, sondern darüber hinaus die “parteipolitische Präferenz” des Bürgermeisters deutlich wurde.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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