Durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 gelten für Existenzgründer einige steuerliche Neuerungen. Zu der elektronischen Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und der ausgesetzten Pflicht zur Abgabe monatlicher UmsatzsteuerVoranmeldungen hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen (so BMF-Schreiben vom 4.12.2020, IV A 5 – O 1561/19/10003 :001 und BMF-Schreiben vom 16.12.2020, III C3 – S 7346/20/10001 :002)WeiterlesenExistenzgründung: Neuerungen im Steuerrecht 2021
Das Teilnahmerecht an einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist elementar. Daher müssen bei der Terminsfindung die Interessen der Gesellschafter berücksichtigt werden. In einem Fall des Landgerichts Stuttgart (40 O 46/20 KfH) hatte dies die Verfügungsbeklagte nicht hinreichend getan.WeiterlesenCorona: Außerordentliche Gesellschafterversammlung verschoben
Zinsen aus einem Bausparvertrag sind zugeflossen, wenn sie dem Bausparguthaben zugeschlagen worden sind. Der Ausweis der Zinsen auf einem (zu Informationszwecken geführten) Bonuskonto stellt keinen Zuschlag der Zinsen zu dem Bausparkonto dar. Mit dieser Entscheidung hat der 4. Senat des Finanzgerichts Niedersachsen (Urteil vom 3.6.2020, 4 K 242/18, Rev. BFH, VIII R 18/20) der anderslautenden…WeiterlesenZuflusszeitpunkt von Bonuszinsen beim Bausparvertrag
Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit dem 1.1.2020 lohnsteuerfrei sein. Durch eine Anpassung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 SvEV) ist eine derartige Überlassung ab dem 1.1.2021 nun auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (siehe Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung, BGBl I 2020, S. 2933)WeiterlesenVerbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch sozialversicherungsfrei
Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuerliche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.WeiterlesenHelfer in Impfzentren erhalten Steuerpauschale
Wer einen Kollegen auf der Toilette einsperrt, muss mit fristloser Kündigung rechnen: Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein, sodass sich dieser nur durch das Eintreten der Toilettentür befreien kann, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwer. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist dann gerechtfertigt. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Siegburg (5…WeiterlesenKollege auf Toilette eingesperrt: Fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung: Tritt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eigenmächtig Urlaub an, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung. Zu diesem Ergebnis kam das Landearbeitsgericht Baden-Württemberg (17 Sa 1/20).WeiterlesenWährend Kündigungsschutzprozess eigenmächtig Urlaub genommen
Wenn im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden, entfaltet dies keine Indizwirkung für einen Benachteiligungsgrund. Ebenso wenig indiziert das Verwenden der Ansprache „Du“ eine Altersdiskriminierung. Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 161/18,).WeiterlesenDiskriminierung in Stellenanzeige
Wird der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobene Kündigungsvorwurf in der Betriebsöffentlichkeit grob übertrieben und inhaltlich falsch dargestellt, kann der Arbeitnehmer die Unterlassung genau dieser Äußerung in der Betriebsöffentlichkeit verlangen.WeiterlesenFalsches Darstellen von Kündigungsvorwürfen in der Öffentlichkeit
Wird auf dem Parkplatz eines Supermarkts ein Pkw durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, macht sich der Schädiger nicht wegen Unfallflucht strafbar, wenn er sich von der Unfallstelle entfernt, ohne Feststellungen zu ermöglichen. Das hat jetzt das Amtsgericht Dortmund (723 CS – 268 Js 1007/20 – 276/20) klargestellt. Hinweis: Das OLG Düsseldorf hat dies in der…WeiterlesenKeine Unfallflucht mit Einkaufswagen
Mitunter kommt es zu „interessanten“ Erklärungsversuchen, um sich einem Bußgeld zu entziehen. Das Amtsgericht Frankfurt a. M. (971 Owi 363 Js 72112/19) hat entschieden: Es handelt sich um eine bloße Schutzbehauptung, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen.WeiterlesenHandyverstoß am Steuer – Erklärungsversuche müssen realistisch sein
Inzwischen hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es sich bei einem Verzicht im Sinne einer „außergerichtlichen Einziehung“ um eine rechtsgeschäftliche, an den Justizfiskus gerichtete Willenserklärung, handelt, die auf Übertragung des Eigentums an einem sichergestellten Gegenstand gerichtet ist: Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Übereignung nach § 929 Satz 2 BGB, bei der bestimmte Gegenstände des Betroffenen zum Zwecke der späteren…WeiterlesenRechtliche Natur des Verzichts bei einer Einziehung
Tankbetrug muss bemerkt werden
Wenn der Mitarbeiter einer Tankstelle den Tankbetrug gar nicht erst bemerkt, liegt nur ein versuchter Betrug vor, wie der BGH (6 StR 74/21) nochmals betont: Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme der Tatvollendung inFällen eines sogenannten Tankbetruges voraus, dass der Täter durch (konkludentes) Vortäuschen seiner Zahlungsbereitschaft bei einem Tankstellenbeschäftigten einen Irrtum hervorruft, der anschließend zu…WeiterlesenTankbetrug muss bemerkt werden
Der Bundesgerichtshof (5 StR 447/20) betont, dass eine erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73a Abs. 1, § 73c StGB nur hinsichtlich solcher durch andere rechtswidrige Taten erlangten Gegenstände in Betracht kommt, die zum Zeitpunkt der Begehung der Anknüpfungstat im Sinne des § 73a Abs. 1 StGB gegenständlich bei dem betroffenen Täter oder…WeiterlesenErweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen
Die Sicherungsverwahrung darf gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nurdann angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist. Vortaten und Vorverurteilungen müssen demgemäß in der Reihenfolge „Tat-Urteil-Tat-Urteil-Anlasstat“ begangen worden sein. Der Täter muss, um die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB…WeiterlesenAnordnung der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB