Rotlichtverstoß: Sekundenschätzung eines Polizisten ist nicht ausreichend – Es ist rechtsfehlerhaft, wenn die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein auf die Schätzung eines Polizeibeamten gestützt wird. OLG Köln, 8 Ss-Owi 12/04 B
Kategorie: Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht & Bußgeldbescheid in Aachen & Alsdorf: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf vertritt Sie bei Ordnungswidrigkeiten umfassend und fachlich kompetent, so insbesondere bei Bußgeldern in den Bereichen
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- IT-Recht & Datenschutzrecht
- Grenzbezogene Bußgelder des Zolls
- Gewerberecht und Gaststättenrecht
- Bußgelder nach Lebensmittelkontrollen und im Infektionsschutzgesetz, auch Coronaschutzverordnung NRW
- Verstoss gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Schwarzarbeit und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Bußgelder von Bundesbehörden wie dem Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur
Identifizierung des Fahrer an Hand von Foto bei Ordnungswidrigkeit: Es genügt in den Fällen der Identitätsfeststellung eines Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes, falls das Foto so deutlich ist, dass es zur Identifizierung des Betroffenen uneingeschränkt geeignet ist, eine gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG…
Drohender Verlust des Arbeitsplatzes kann ein Absehen vom Fahrverbot gebieten. Urteil OLG Hamm 3 Ss OWi 601/04
Unter einem „Augenblicksversagen“ kann nur ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten bzw. Außerachtlassen der unter den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt verstanden werden. Urteil, OLG Hamm 3 Ss OWi 518/04
Zur Feststellung eines “beharrlichen Fehlverhaltens” i.S. des Straßenverkehrsgesetzes genügt es in der Regel, dass rechtskräftige Vorahndungen des Autofahrers im Verkehrszentralregister eingetragen sind. Werden allerdings konkrete Einwendungen gegen eine frühere Täterschaft erhoben, muss sich der Tatrichter von deren Vorliegen erneut überzeugen. Er muss bei der Beweiswürdigung erkennen lassen, dass er auch den für die Täterschaft sprechenden…
Es ist nicht Aufgabe des vor Gericht stehenden Autofahrers, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss das Gericht mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln seine Täterschaft nachweisen. Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht (OLG) Hamm der Beschwerde eines Autofahrers statt. Dieser war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt worden. Im Rahmen der…
Ein bestimmtes näher bezeichnetes Kfz kann vom Fahrverbot nicht für einen bestimmten Zweck ausgenommen werden. Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Amtsgericht (AG) hatte den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Von dem Fahrverbot ausgenommen hatte es ein bestimmtes Bestattungsfahrzeug,…
Die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung kann der Tatrichter auf ein Geständnis des Betroffenen stützen, wenn er überzeugt ist, dass die Angaben zutreffend sind. Macht der Betroffene Angaben zu seiner Geschwindigkeit auf Grund eigener Wahrnehmungen, ist bei einer Schätzung oder dem Ablesen des eigenen nicht justierten Tachometers ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen.
Hat ein Autofahrer ein die Geschwindigkeit beschränkendes Verkehrsschild übersehen, weil er durch ein Telefonat mit seinem Handy abgelenkt war, kann er sich nicht auf ein so genanntes Augenblicksversagen berufen.
Ist bei sich kreuzenden Fahrbahnen eine Fußgängerfurt vorgelagert, gehört auch diese schon mit dem Fußgängerüberweg zum geschützten Kreuzungsbereich einer Lichtzeichenanlage. Ein Rotlichtverstoß ist deshalb bereits beim Einfahren in die Fußgängerfurt vollendet. Auf die Frage, ob die Fußgänger zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Rotlicht hatten, kommt es nicht an.
Wird die Geschwindigkeit unmittelbar vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit anzeigenden Ortsausgangstafel gemessen, so kann darin ein besonderer Umstand liegen, der einen Ausnahmefall bei der Festsetzung eines Fahrverbots rechtfertigt. In einem Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) war ein Autofahrer von einer Radaranlage “geblitzt” worden, die unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild aufgebaut war. Da…
Bestehen Zweifel an der Eignung des von einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbilds als Grundlage für eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrer, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen.
Nach der Straßenverkehrsordnung riskiert ein Autofahrer ein Bußgeld, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon ohne Freisprechanlage “benutzt”. Wie das “Benutzen” aussieht, ist dabei unerheblich. So lange das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang, ist darin eine bußgeldpflichtige Benutzung zu sehen.