OLG München: Keine Auskunftspflicht für E-Mail-Provider nach § 21 TDDDG
In einem Beschluss vom 26. August 2025 befasst sich das OLG München (18 W 677/25 Pre e) mit der Frage, ob ein E-Mail-Hosting-Dienst nach § 21 TDDDG zur Auskunft über Bestandsdaten verpflichtet ist, wenn dessen Dienst nicht unmittelbar zur Rechtsverletzung genutzt wurde. Die Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Reichweite der Auskunftspflichten bei rechtswidrigen Online-Inhalten … OLG München: Keine Auskunftspflicht für E-Mail-Provider nach § 21 TDDDG weiterlesen
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