In einem praxisrelevanten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 25.02.2025 – 10 U 18/24) klargestellt, dass Banken bei berechtigten Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) nicht für Anwaltskosten aufkommen müssen, die ein Kunde zur Freigabe seiner gesperrten Kontoguthaben aufwendet. Die Entscheidung unterstreicht die Grenzen zivilrechtlicher Ersatzpflichten im Spannungsfeld zwischen aufsichtsrechtlichen Pflichten der Kreditinstitute … OLG Frankfurt am Main: Keine Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten bei rechtmäßiger Geldwäschemeldung durch die Bank weiterlesen
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