Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Weiterleitung an private Mail?
Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Dokumente an seinen privaten Mail-Account weiterleitet: Liegt darin schon ein Geheimnisverrat, ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (3 SaGa 8/20) konnte sich angesichts einer beantragten einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit dieser Frage beschäftigen. Inhalte Anzeigen 1 Weiterleiten kein Offenlegen 2 Keine Rückschlüsse durch Weiterleiten Weiterleiten … Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen durch Weiterleitung an private Mail? weiterlesen
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