Ökodesign-Verordnung

Auf der EU-Ebene wird an einer Ökodesign-Verordnung gearbeitet: Die am 30. März 2022 vorgeschlagene Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist zentraler Bestandteil des Kommissionsansatzes für umweltfreundlichere und kreislauforientierte Produkte. Der Vorschlag stützt sich auf die aktuelle Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, die derzeit nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt.

Ökodesign?


Ökodesign beschreibt den systematischen Ansatz, ökologische Aspekte möglichst frühzeitig in den Produktplanungs-, Produktentwicklungs- und Produktgestaltungsprozess zu integrieren. Das bedeutet, dass die klassischen Kriterien der Produktentwicklung wie z.B. Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit um die Anforderung „Umwelt“ erweitert werden. Es spielt eine zunehmende Rolle in der Product-Compliance.

Ziel des Ökodesign ist es, Produkte zu entwickeln, die bei optimaler Funktion ein Minimum an Ressourcen und Energie benötigen und keine oder nur die für die Funktion notwendigen Schadstoffe enthalten. Darüber hinaus sollen Emissionen und Abfälle minimiert werden. Die Anforderungen gelten für den gesamten Produktlebenszyklus (Life Cycle Thinking). Das zahlt sich für die Umwelt aus, denn bis zu 80 Prozent der Umweltauswirkungen eines Produkts werden durch sein Design vorbestimmt.

Vorgeschlagen wurde ein Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen, um Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und andere Nachhaltigkeitsaspekte erheblich zu verbessern. Die neue Verordnung legt Leistungs- und Informationsanforderungen für fast alle Produktkategorien am EU-Markt fest (ausgenommen sind unter anderem Lebens- und Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002). Für Produktgruppen mit ausreichend gemeinsamen Merkmalen sieht der Rahmen auch horizontale Vorschriften vor.

Der Rahmen ermöglicht die Festlegung zahlreicher Anforderungen, u. a. in Bezug auf:

  • Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
  • Stoffe, die die Kreislauffähigkeit hemmen
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Recyclinganteil
  • Wiederaufarbeitung und Recycling
  • CO2– und Umweltfußabdruck
  • Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses

Der neue „digitale Produktpass“ enthält Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten. Er hilft Verbraucher(inne)n und Unternehmen, beim Kauf von Produkten fundierte Entscheidungen zu treffen, vereinfacht Reparaturen und Recycling und erhöht die Transparenz hinsichtlich der Umweltauswirkungen von Produkten. Außerdem helfen die Pässe den Behörden bei der Durchführung von Prüfungen und Kontrollen (Quelle u.a.: Mitteilung der Europäischen Kommission).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.