Ein Neuwagen bleibt „fabrikneu“, wenn die verbeulte Motorhaube komplett ausgetauscht wird. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Duisburg, das damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Ein Autohaus hatte vor Auslieferung des bestellten Neuwagens eine Beule an der Motorhaube festgestellt. Sie wurde gegen die Haube eines anderen bau- und farbgleichen Pkw ausgetauscht. Dem Kunden wurde davon nichts gesagt. Als er davon erfuhr, verlangte er eine Wertminderung von mindestens zehn Prozent. Zu Unrecht, so das LG: Der Schaden sei durch den Austausch der Haube spurenlos beseitigt worden. Damit sei der Wagen zumindest im Lieferzeitpunkt wieder „fabrikneu“ gewesen. Das Autohaus habe auch nichts arglistig verschwiegen (LG Duisburg, 7 S 207/02).
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