Berechtigt das Halten eines Kampfhunds durch den Mieter den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung?
Diese Frage hat nun das Landgericht (LG) Berlin für einen American Steffordshire verneint. Es hielt nicht einmal die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung für gegeben. Grund: Der Mietvertrag verbot die Hundehaltung nicht. Zudem lebte der Hund bereits seit mehreren Jahren in der Wohnung und war nie auffällig gewesen. Schließlich durfte das Tier auch nach der einschlägigen HundeVO gehalten werden (LG Berlin, 64 S 503/04).
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