Bissige Rottweiler müssen Maulkorb tragen: Zwei Rottweilerhündinnen, die sich als bissig erwiesen haben, müssen einen Maulkorb tragen. Die beiden Rottweiler hatten im Sommer 2003 einen Pudel angegriffen. Die Pudelbesitzerin flüchtete mit ihrem Tier auf ein umzäuntes Grundstück. Die Rottweiler ließen sich davon nicht abhalten und bissen dort auf den Pudel ein. Erst zwei zur Hilfe herbeigeeilte Männer konnten die Rottweiler vertreiben. Die Halterin des Pudels erlitt Bisswunden. Auch ihr Hund wurde erheblich verletzt. Daraufhin ordnete die zuständige Behörde einen Maulkorb- und Leinenzwang für die Rottweiler an. (OVG Rheinland-Pfalz, 12 A 11709/04.OVG)
Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte jetzt dieses Urteil. Der Vorfall zeige, dass die beiden Rottweiler bissig seien. Der Geschehensablauf mache deutlich, dass bei ihnen eine erheblich reduzierte Beißhemmung vorliege, die nicht mehr als artgerecht gewertet werden könne. Sie seien damit gefährliche Hunde im Sinne der einschlägigen Gefahrenabwehrverordnung.
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