Markenrecht: Bei Abmahnung 1,3 Gebühr – keine 2,0 Gebühr

Eine kurze Notiz am Rande: Im Rahmen eines recht umfangreichen Verfahrens nach einer angeblichen Markenverletzung, der u.a. eine voran gegangen war, hatte die Klägerin eine 2,0 Gebühr für die Aussprache der geltend gemacht. Die zuständige Kammer beim Landgericht Düsseldorf meinte hierzu nur kurz und knapp in einem Hinweis, dass bei einer Abmahnung eine 1,3 aber keine 2,0 Gebühr in Betracht kommt. Damit ist ein zumindest spürbarer Teil von Abmahnkosten gestrichen – und auch das klassische Argument im Bereich des Markenrechts, dass nämlich derartiges Spezialwissen notwendig ist, dass man mit einer 1,3 Gebühr auf keinen Fall auskommt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.