LG Hamburg zum Beweisverwertungsverbot bei Funkzellenabfragen
Die Frage der Zulässigkeit von Funkzellenabfragen und ihrer Verwertung als Beweismittel beschäftigt zunehmend die Gerichte. Insbesondere die Vereinbarkeit mit Grundrechten und der Anwendungsbereich von § 100g Abs. 3 StPO stehen dabei im Fokus. In seiner Entscheidung vom 06.06.2024 (Az.: 621 Qs 32/24) hat das Landgericht Hamburg die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Funkzellenabfrage erörtert und sich ausdrücklich … LG Hamburg zum Beweisverwertungsverbot bei Funkzellenabfragen weiterlesen
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