Verweigert eine Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherten die Auszahlung der Versicherungssumme, muss der Berechtigte innerhalb von sechs Monaten nach der Verweigerung Klage auf Zahlung erheben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz wies mit dieser Begründung die Klage einer Witwe ab, die ihre Klage erst zehn Monate nach Leistungsverweigerung der Versicherung einreichte. Das OLG machte deutlich, dass die Versicherung nach sechs Monaten leistungsfrei werde. Es findet dann keine gerichtliche Prüfung mehr statt, ob die Leistungen zu Recht verweigert wurden. Dies sei aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich. Nach einem halben Jahr müsse sich die Versicherung darauf einstellen können, dass die Angelegenheit abgeschlossen sei (OLG Koblenz, 10 W 285/02).
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