Kündigung bei gefälschten Gehaltsrechnungen

Die Manipulation von auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Dokumenten und deren Verwendung zu betrügerischen Zwecken (Täuschung eines Kreditgebers) kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben infrage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört. So entschied es nun das Landesarbeitsgericht Hamm (8 Sa 1671/19).

Die Richter stellten dabei klar, dass das Herstellen verfälschter Abrechnungen (hier: Gehaltsabrechnungen) und deren Verwendung im Rechtsverkehr (hier: als Nachweis zum Erhalt eines Hypothekendarlehens) zugleich die gegenüber dem Arbeitgeber begründete Rücksichtnahmepflicht verletzt.

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Ein derartiges Verhalten kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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