Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit

Auch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Reiseteilnehmers während seiner Probezeit kann eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung sein und ihn zum von der Reise berechtigen. Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (4 S 30/20).

Nach den für den Vertrag geltenden „Besonderen Bestimmungen der Reiserücktrittskostenversicherung“ ist versichertes Ereignis u.a. der „Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung“. Nach Ansicht der Kammer kann eine Kündigung während der Probezeit einer betriebsbedingten Kündigung entsprechen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung, dem IT-Recht und Arbeitsrecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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