Kritische Infrastrukturen: Wie Mitgliedstaaten Betreiber wesentlicher Dienste ermittelt haben

Die EU-Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem sie bewertet, wie die EU-Mitgliedstaaten öffentliche und private Organisationen identifiziert haben, die Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen und größere Cyberunfälle melden müssen. Diese Organisationen, die oft als „Betreiber wesentlicher Dienste“ bezeichnet werden, sind in entscheidenden Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft tätig, wie Gesundheitsversorgung, Verkehr, Energie, Finanzinfrastruktur, Wasserversorgung und mehr, und müssen besonders widerstandsfähig gegen Cyberangriffe sein.

Der Bericht – den ich hier der Vollständigkeit halber aufgenommen habe – gibt somit einen (ersten) Überblick darüber, wie die Mitgliedstaaten die Betreiber wesentlicher Dienste ermittelt haben. Auf seiner Grundlage wird geprüft, ob die Methoden zur Identifizierung derartiger Betreiber in den Mitgliedstaaten einheitlich sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.