Die EU-Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem sie bewertet, wie die EU-Mitgliedstaaten öffentliche und private Organisationen identifiziert haben, die Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen und größere Cyberunfälle melden müssen. Diese Organisationen, die oft als „Betreiber wesentlicher Dienste“ bezeichnet werden, sind in entscheidenden Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft tätig, wie Gesundheitsversorgung, Verkehr, Energie, Finanzinfrastruktur, Wasserversorgung und mehr, und müssen besonders widerstandsfähig gegen Cyberangriffe sein.
Der Bericht – den ich hier der Vollständigkeit halber aufgenommen habe – gibt somit einen (ersten) Überblick darüber, wie die Mitgliedstaaten die Betreiber wesentlicher Dienste ermittelt haben. Auf seiner Grundlage wird geprüft, ob die Methoden zur Identifizierung derartiger Betreiber in den Mitgliedstaaten einheitlich sind.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.