Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers
Zwar wird vermutet, dass der Arbeitnehmer auch dann keine Konkurrenztätigkeit ausüben darf, wenn feststeht, dass der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer betreuten Bezirk oder Kundenkreis nicht erreichen wird. Mit dieser Annahme ist jedoch kein Verzicht auf örtliche Gesichtspunkte bei der Bestimmung des „Handelszweiges“ im Sinne des § 60 Abs. 1 HGB bzw. des für das Wettbewerbsverhältnis … Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers weiterlesen
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